Kategorie: Kurzfristigkeit

Ferienjobs Schulentlassene

Kurzfristigkeit bei Schulentlassenen

Ferienjobber werden regelmäßig als kurzfristig Beschäftigte abgerechnet. Doch es ist Vorsicht geboten – in manchen Fällen ist eine kurzfristige Beschäftigung nicht möglich.

Personengruppenschlüssel

Personengruppenschlüssel und Minijobs

In der betrieblichen Entgeltabrechnung hat der Personengruppenschlüssel eine wichtige Funktion. So unterscheidet der Personengruppenschlüssel die einzelnen Personenkreise aus Sicht der Sozialversicherung. Das gilt auch für Minijobs.

Arbeitslosengeld und Minijob

Minijob neben Arbeitslosengeld

Wenn Arbeitssuchende einen Minijob ausüben, ist im Lohnbüro Fingerspitzengefühl und Wissen erforderlich.

Kurzfristige Beschäftigung verlängern

Kurzfristige Beschäftigung verlängern ist möglich

Die Verlängerung einer kurzfristigen Beschäftigung ist möglich. Es kommt allerdings auf die Dauer der Verlängerung und den Zeitpunkt an. Gewusst wie, kann hier ordentlich gespart werden.

Krankenversicherungsschutz kurzfristige Meldepflicht

Kurzfristig Beschäftigte – neue Meldepflicht ab 2022

Ab 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeber von kurzfristig Beschäftigten in den Sozialversicherungsanmeldungen angeben, wie der kurzfristig Beschäftigte krankenversichert ist. Zu unterscheiden ist dabei grundsätzlich, ob eine gesetzliche Krankenversicherung oder eine private bzw. anderweitige Versicherung besteht.

Kurzfristigkeit Ausweitung endet

Ende der ausgeweiteten Kurzfristigkeitsgrenzen im Oktober 2021

Im zweiten Jahr der Pandemie galt eine Sonderregelung bei kurzfristig Beschäftigten. So sind die Kurzfristigkeitsgrenzen in der Zeit vom 1. Juni 2021 bis 31. Oktober 2021 ausgeweitet worden. Ab 1. November 2021 kehrt nun aber auch bei den Kurzfristigkeitsgrenzen wieder Normalität ein.

Geringfügigkeitsrichtlinien 2021

Neue Geringfügigkeitsrichtlinien 2021

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben die Geringfügigkeits-Richtlinien aktualisiert. Die Neufassung gilt seit dem 1.8.2021. In dieser Fassung sind die Änderungen seit den letzten Geringfügigkeitsrichtlinien vom 21.11.2018 ergänzt worden. Ferner sind auch aktuelle Gerichtsentscheidungen eingebunden worden.

Kurzfristigkeitsgrenzen 2021

Kurzfristigkeitsgrenzen 2021 werden ausgeweitet

Auch in diesem Jahr werden die Zeitgrenzen für kurzfristig beschäftigte Aushilfen ausgeweitet. Dies ist im Rahmen des „Vierten Gesetzes zur Änderung des Seefischereigesetzes“ vom 31.5.2021 ist die Ausweitung der Kurzfristigkeitsgrenzen 2021 verkündet worden.

Zeitgrenzen bei kurzfristigen Aushilfen

Neue Betrachtung der Zeitgrenzen bei kurzfristigen Aushilfen

Das Bundessozialgericht hat bereits Ende 2020 geurteilt, dass die Unterscheidung zwischen Arbeitstagen und Kalendertagen bei kurzfristigen Beschäftigungen nicht mehr haltbar ist. Die Sozialversicherungsträger sind daher gehalten die Geringfügigkeitsrichtlinien entsprechend anzupassen.

Kurzfristigkeitsgrenzen 2021

Kurzfristigkeitsgrenzen 2021 sollen steigen

Die Kurzfristigkeitsgrenzen 2021 sollen erneut ausgeweitet werden. Dies wurde Ende März 2021 im Bundeskabinett beschlossen. Damit soll die Ausweitung der Kurzfristigkeitsgrenzen vom Jahr 2020 auch im Jahr 2021 wiederholt werden. In Anbetracht der anhaltenden Maßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie gilt die Ausweitung der Kurzfristigkeitsgrenzen als (nahezu) sicher.

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