Kategorie: Entgeltfortzahlung

Feiertagslohn im Minijob

Feiertagslohn gilt auch im Minijob

Fällt aufgrund eines Feiertags die Arbeit für einen Minijobber aus, so erhalten auch Minijobber Feiertagslohn vom Betrieb.

Krankenkasse Minijob

Krankenkasse bei Minijobbern ab 2022 zwingend abfragen

Die Krankenkasse von Minijobbern ist zwingend abzufragen, um am elektronischen Verfahren für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen teilnehmen zu können.

Telefonische Krankmeldung

Telefonische Krankschreibung auch für Minijobber

Seit dem 19. Oktober 2020 gilt bis Ende 2020 wieder die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung für Arbeitnehmer. Somit können sich Arbeitnehmer wieder ohne persönliches Erscheinen beim Arzt krankschreiben lassen. Diese Möglichkeit besteht auch für Minijobber, so dass auch die Minijobber sich nun bei Atemwegserkrankungen schnell und unkompliziert krankschreiben lassen können.

Feiertagslohn für MInijobber

Feiertagslohn für Minijobber

Feiertagslohn erhalten Arbeitnehmer, deren Arbeit an einem gesetzlichen Feiertag ausfällt. Daher gilt, dass es Feiertagslohn immer dann gibt, wenn die Arbeit wegen des Feiertags ausfällt. Dies gilt im Grunde auch für Minijobber. Es sind aber auch einige Besonderheiten zu beachten

Feiertagslohn 1. Mai

Feiertagslohn am 1. Mai auch für Minijobber

Arbeitnehmer, die an einem Feiertag nicht arbeiten können, erhalten Entgeltfortzahlung am Feiertag. Das gilt auch für den Feiertagslohn am 1. Mai. Auch für den 1. Mai hat der Arbeitgeber Feiertagslohn zu zahlen, wenn an dem Tag normalerweise gearbeitet worden wäre.

Entgeltfortzahlung bei kurzfristigen Aushilfen

Entgeltfortzahlung für kurzfristige Aushilfen

Erkrankte Arbeitnehmer erhalten Entgeltfortzahlung. Das gilt auch für kurzfristige Aushilfen – allerdings sind hier Besonderheiten zu beachten.

Krankmeldung auch bei Ferienjob

Auch kurzfristige Aushilfen in einem Ferienjob müssen eine Krankmeldung bei Ihrem Arbeitgeber einreichen.

Kurzfristige Aushilfen und Entgeltfortzahlung

Entgeltfortzahlung für kurzfristige Aushilfen

Entgeltfortzahlung ist auch bei kurzfristigen Aushilfen zu zahlen – es gibt aber Ausnahmen.

Entgeltfortzahlung Höhe

Die Höhe der Entgeltfortzahlung an Feiertagen

Die Höhe der Entgeltfortzahlung an Feiertagen richtet sich nach der Höhe des ausgefallenen Entgelts. Das heißt, der Arbeitnehmer ist so zu stellen als hätte er gearbeitet. Dies gilt natürlich auch für Ihre Minijobber und kurzfristigen Aushilfen, wenn die Arbeit aufgrund eines Feiertages ausfällt.

Entgeltfortzahlung

Entgeltfortzahlung an Feiertagen auch für Minijobber

Fällt die Arbeit aufgrund eines Feiertags aus, so erhalten auch Minijobber Entgeltfortzahlung an Feiertagen. Der Betrieb ist nämlich verpflichtet, sämtlichen Arbeitnehmern für Arbeitszeit, die wegen eines Feiertags ausfällt das Entgelt fortzuzahlen.

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