Feiertagszuschläge bei Minijobbern berechnen
Feiertagszuschläge können auch an Ihre Minijobber gezahlt werden. Was es dabei zu beachten gilt, lesen Sie in diesem Artikel.
Feiertagszuschläge können auch an Ihre Minijobber gezahlt werden. Was es dabei zu beachten gilt, lesen Sie in diesem Artikel.
Die Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie ist auch an Minijobber steuer- und beitragsfrei möglich.
Die Corona-Beihilfe ist eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers, die als steuer- und beitragsfreies Entgeltextra auch an Ihre Minijobber wegen der besonderen Belastungen durch die Corona-Pandemie ausgezahlt werden kann.
Aktuell ist das Kinderkrankengeld in aller Munde, wenn es darum geht, berufstätigen Eltern die Kinderbetreuung zu ermöglichen. Mittel der Wahl ist seitens der Politik das Kinderkrankengeld, dessen Anspruch massiv ausgeweitet worden ist. Damit versucht die Politik, die Schulschließungen und fehlenden Betreuungsmöglichkeiten der Schulkinder durch die Eltern abzufangen. Doch dies deckt nicht alle Fälle ab.
Der Übungsleiterfreibetrag 2021 steigt auf 3.000 Euro jährlich. Davon profitiere zahlreiche Trainer, Betreuer und sonstige Übungsleiter. Denn vielfach arbeiten die Übungsleiter in einem Minijob inklusive des Übungsleiterfreibetrags.
Feiertagslohn erhalten Arbeitnehmer, deren Arbeit an einem gesetzlichen Feiertag ausfällt. Daher gilt, dass es Feiertagslohn immer dann gibt, wenn die Arbeit wegen des Feiertags ausfällt. Dies gilt im Grunde auch für Minijobber. Es sind aber auch einige Besonderheiten zu beachten
Ein Minijob neben Kurzarbeitergeld ist möglich. Das ist zunächst die gute Nachricht für viele Minijobber in der aktuellen Lage. Doch was gilt es bei der Konstellation Minijob und Kurzarbeit in der Lohnabrechnung zu beachten. Hier ist es leider nicht ganz einfach.
In der Corona-Krise kommen zahlreiche gesetzliche Änderungen zum Zuge. Aktuell hat das Bundesfinanzministerium Beihilfen und Unterstützungsleistungen in Höhe von zu 1.500 Euro für steuerfrei erklärt. Diese Unterstützungsleistung soll dann auch beitragsfrei zur Sozialversicherung sein, was Minijob-Arbeitgeber freuen dürfte.
Auch Minijobber können einen Fahrrad als Dienstrad erhalten. Hier sind E-Bikes eine beliebte Wahl.
Auch für die Arbeit an Heiligabend ist ein Feiertagszuschlag zu zahlen. Vorausgesetzt der Minijobber arbeitet auch tatsächlich zu den zuschlagspflichtigen Zeiten.