Kategorie: Betriebsprüfung

Überschreiten der Minijobgrenze

Minijobber darf 520 Euro überschreiten

Das Überschreiten der Minijobgrenze kann zulässig sein, wenn es gelegentlich und unvorhersehbar eintritt. Außerdem darf die Minijobgrenze nur um einen bestimmten Wert überschritten werden.

Corona-Beihilfe

Corona-Beihilfe auch 2021 möglich

Die Corona-Beihilfe ist eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers, die als steuer- und beitragsfreies Entgeltextra auch an Ihre Minijobber wegen der besonderen Belastungen durch die Corona-Pandemie ausgezahlt werden kann.

Arbeitszeit:

Minijobs – Jahresabschlussarbeiten

Die Jahresabschlussarbeiten im Lohnbüro sollten Sie auch für Ihre Minijobber durchführen und nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Zuschüsse zur Internetnutzung

Zuschuss zur Internetnutzung und Minijobgrenze

Mit einem Zuschuss zur Internetnutzung kann auch Minijobbern ein schönes Entgeltextra gewährt werden.

Minijobs - ausgenommene Personenkreise

Ausnahmen bei Minijobs

Beträgt das regelmäßige Entgelt eines Arbeitnehmers monatlich nicht mehr als 450 Euro, dann handelt es sich grundsätzlich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob). Doch es ist durchaus möglich, dass es Ausnahmen von dieser Regel gibt. Geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse zeichnen sich dadurch aus, dass es sich um grundsätzlich versicherungsfreie Beschäftigungen handelt. Konkret sind die Minijobber versicherungsfrei…
Weiterlesen

Minijob oder selbstständige Tätigkeit

Minijob: Beurteilung selbstständig oder angestellt beschäftigt

Ob ein Minijobber selbstständig oder angestellt arbeitet, kann der Betrieb oft schwer beurteilen. Hier hilft das Statusfeststellungsverfahren oft weiter.

Erhebliche Entgeltschwankungen bei Minijobs

Unterliegt die Entgelthöhe eines Minijobbers erheblichen Entgeltschwankungen, dann kann dies zum Verlust des Minijobber-Status führen. Das gilt auch, wenn das Jahresarbeitsentgelt insgesamt nicht mehr als 5.400 Euro beträgt.

Probearbeit kein Praktikum

Probearbeit als LKW-Fahrer ist kein Praktikum

Nur weil ein Beschäftigungsverhältnis im Arbeitsvertrag als Praktikum bezeichnet wird, muss aus rechtlicher Sicht noch lange kein Praktikum vorliegen. Und selbst Eingliederungsmaßnahmen nach dem SGB III haben keinen Einfluss auf die rechtliche Einordnung. Dies hat das Arbeitsgericht Bonn in einem Fall entschieden.

Minijobber und weitere Beschäftigungen

Weitere Beschäftigungen bei Minijobbern ausschließen

Weitere Beschäftigungen bei Minijobbern sind zu dokumentieren, um bei einer Betriebsprüfung seine Nachweispflichten zu erfüllen.

minijobs

Minijob auf Minijob – Unterbrechungen erkennen

Bei Minijobs, die nacheinander oder nebeneinander ausgeübt werden, ist im Lohnbüro Vorsicht geboten.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner