Kategorie: Beiträge

Mindestbemessungsgrundlage bei rentenversicherungspflichtigen Minijobbern beachten

Rentenversicherungspflicht von Minijobbern: Mindestbemessungsgrundlage beachten

Bei rentenversicherungspflichtigen Minijobbern ist bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge eine Mindestbemessungsgrundlage zu beachten. Von dieser Mindestbemessungsgrundlage sind die Rentenversicherungsbeiträge mindestens zu berechnen. Das heißt für Sie im Lohnbüro, dass Sie auf diese besondere Fallkonstellation achten sollten.

Insolvenzgeldumlage 2017 soll sinken

Aufgrund der guten Einnahmesituation und reichlich vorhandener Rücklagen, wird eine Absenkung der Insolvenzgeldumlage ab 2017 erwartet. Die Insolvenzgeldumlage 2017 soll ab 1.1.2017 von derzeit 0,12 % auf dann 0,09 % abgesenkt werden. Das entspricht für die Arbeitgeber einer Ersparnis von 30 Cent je 1.000-€-Lohnsumme. Allerdings bleibt noch abzuwarten, ob und wann diese Absenkung schwarz auf…
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