Beiträge für Geringverdiener 2020 steigen
Der Sozialversicherungsbeitrag für Geringverdiener ist ab 1.1.2020 gestiegen. Damit wird es für Arbeitgeber, die Geringverdiener beschäftigen 2020 etwas teurer – die Lohnnebenkosten steigen.
Der Sozialversicherungsbeitrag für Geringverdiener ist ab 1.1.2020 gestiegen. Damit wird es für Arbeitgeber, die Geringverdiener beschäftigen 2020 etwas teurer – die Lohnnebenkosten steigen.
Der Jahreswechsel in der Lohnabrechnung ist häufig mit weiteren Belastungen oder manchmal auch Entlastungen verbunden. So schauen viele Arbeitgeber zum Jahreswechsel bei den Rechenwerten und Berechnungssätzen ganz genau hin. Denn oft wird durch kleine Anpassungen die Arbeitgeberbelastung deutlich erhöht. Doch was gilt zum neuen Jahr 2020? Arbeitgeberbelastung 2020 bei Minijobs unverändert Die Arbeitgeberbelastung für…
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Mit einem Zuschuss zur Internetnutzung kann auch Minijobbern ein schönes Entgeltextra gewährt werden.
Am 28.10.2019 hat das Bundesministerium für Gesundheit den neuen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung bekannt gegeben. Durch die Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes ändert sich auch der Faktor „F“ und damit die Berechnung der beitragspflichtigen Einnahme für Midijobber.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung steigt 2020 auf über ein Prozent.
Bei der Abrechnung von SFN-Zuschlägen bei Krankheit sollten Sie beachten, dass die Steuerfreiheit im Krankheitsfall nicht mehr gegeben ist.
Minijobber haben auch Urlaubsansprüche. In aller Regel sollen diese Urlaubsansprüche natürlich in Form des Erholungsurlaubs genommen werden. Doch wie ist zu verfahren, wenn ein Minijobber sein Arbeitsverhältnis beendet und durch die Auszahlung der Resturlaubsansprüche die Minijobgrenze im Austrittsmonat überschritten wird?
U2-Umlage für Minijobber sinkt ab 1.6.2019. Damit werden die Minijob-Arbeitgeber entlastet. Allerdings dürfen die Betriebe hier nicht auf eine „riesige“ Einsparung hoffen.
Weitere Beschäftigungen bei Minijobbern sind zu dokumentieren, um bei einer Betriebsprüfung seine Nachweispflichten zu erfüllen.
Beim Minijob im Privathaushalt sind die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung günstiger als bei Minijobbern, die in einem gewerblichen Betrieb beschäftigt sind. Die günstigeren Sozialbeiträge sollen ein Anreiz für die Privathaushalte sein, die Haushaltshilfen regulär und nicht „schwarz“ zu beschäftigen.