Minijobs – Arbeitgeberkosten 2023
Die Kosten für Minijobber aus Arbeitgebersicht (Arbeitgeberbelastung) ist auch 2023 hoch. Arbeitgeber zahlen rund 30 Prozent zusätzlich zum Lohn.
Die Kosten für Minijobber aus Arbeitgebersicht (Arbeitgeberbelastung) ist auch 2023 hoch. Arbeitgeber zahlen rund 30 Prozent zusätzlich zum Lohn.
Der Berechnungsfaktor F zur Berechnung der beitragspflichtigen Einnahme bei Midijobs ändert sich ab 1.1.2023. Dadurch ergibt sich für 2023 eine neue Berechnungsformel für Midijobs. Ferner ist auch der Entgeltbereich bei den Midijobs ausgeweitet worden.
Minijobs heißen nunmehr 520-Euro-Kräfte. Denn die Minijobgrenze ist seit 1.10.2022 auf 520 Euro monatlich angehoben worden.
Minijobgrenze steigt zum 1.10.2022 auf 520 Euro – Auswirkungen auf Minijobs und Entgeltabrechnung.
Lohnkosten für Minijobber sinken im Jahr 2022.
Die neue Regierung wird die Minijobgrenze 2022 voraussichtlich auf 520 Euro im Monat erhöhen. Gleichzeitig soll dabei auch der Mindestlohn erhöht werden. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Minijobs. Update 29.1.2022: ab 1.10.2022 soll die Änderung kommen)
Die Corona-Beihilfe ist eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers, die als steuer- und beitragsfreies Entgeltextra auch an Ihre Minijobber wegen der besonderen Belastungen durch die Corona-Pandemie ausgezahlt werden kann.
Im Februar 2021 sind die Lohnnachweise an die zuständigen Unfallversicherungsträger zu senden. Die Lohnnachweise enthalten die meldepflichtigen Entgelte zur Unfallversicherung für die im vergangenen Jahr beschäftigten Arbeitnehmer. Das gilt selbstverständlich auch für Ihre Minijobber und kurzfristigen Aushilfen. Auch diese sind im Lohnnachweis zu melden.
Übt ein Arbeitnehmer mehrere Minijobs parallel nebeneinander bei verschiedenen Arbeitgebern aus, so sind diese zusammenzurechnen. Bei dieser Gesamtbeurteilung kann es dazu kommen, dass es sich um einen mehrfachbeschäftigten Midijobber handelt.
Im Jahr 2021 steigen die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner.