Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht im Minijob 2024
Minijobber können sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung befreien lassen. Ein Antrag beim Arbeitgeber genügt.
Minijobber können sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung befreien lassen. Ein Antrag beim Arbeitgeber genügt.
Die Regelaltersgrenze steigt in den kommenden Jahren allmählich bis auf ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren an. Diese Grenze ist auch für die versicherungsrechtliche Beurteilung in der betrieblichen Entgeltabrechnung immer wieder heranzuziehen.
Minijobs heißen nunmehr 520-Euro-Kräfte. Denn die Minijobgrenze ist seit 1.10.2022 auf 520 Euro monatlich angehoben worden.
Minijobber, die eine neue Beschäftigung aufnehmen, stehen vor der Entscheidung, ob sie rentenversicherungspflichtig oder rentenversicherungsfrei beschäftigt sein wollen. Zwar unterliegen Minijobber bei der Aufnahme eines Minijobs zunächst der Rentenversicherungspflicht in dem Minijob, aber sie haben die Möglichkeit sich von dieser Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Dies kann mit einem einfachen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber erfolgen.
Im Zuge der Corona-Pandemie sind rund eine Million Minijobs beendet worden. Mit Aufhebung der staatlichen Einschränkungen werden nun vielfach wieder Minijobber gesucht und auch eingestellt. Oft handelt es sich dabei um bereits vor der Pandemie beschäftigte Arbeitnehmer. Doch was gilt mit der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei Wiedereintritt eines Minijobbers? Muss ein neuer Befreiungsantrag her?
Die vorgezogene Altersrente ist für viele Arbeitnehmer ein lang herbeigesehntes Ziel. Sobald die Möglichkeit besteht, dem Arbeitsleben den Rücken zu kehren, nutzen viele Arbeitnehmer diese Chance. Doch viele Altersrentner üben neben der Altersrente noch einen Minijob aus. Was gilt es dabei zu beachten?
Geringfügig entlohnt beschäftigte Arbeitnehmer sind in dem Minijob rentenversicherungspflichtig. Daher ist grundsätzlich nein Eigenanteil des Minijobbers zur Rentenversicherung zu zahlen. Allerdings kann sich der Minijobber auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
Die Jahresabschlussarbeiten im Lohnbüro sollten Sie auch für Ihre Minijobber durchführen und nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Beträgt das regelmäßige Entgelt eines Arbeitnehmers monatlich nicht mehr als 450 Euro, dann handelt es sich grundsätzlich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob). Doch es ist durchaus möglich, dass es Ausnahmen von dieser Regel gibt. Geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse zeichnen sich dadurch aus, dass es sich um grundsätzlich versicherungsfreie Beschäftigungen handelt. Konkret sind die Minijobber versicherungsfrei…
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