Kategorie: Aushilfen

Mehrere Jobs

Wie soll das Lohnbüro das von einer Mehrfachbeschäftigung wissen? (Teil 3)

Neben der komplizieren versicherungsrechtlichen Beurteilung einer Mehrfachbeschäftigung gibt es für Sie im Lohnbüro jedoch noch ein anderes – wahrscheinlich sogar – wesentlich größeres Hindernis. Die Frage nach der Entgelthöhe im anderen Job des Mehrfachbeschäftigten ist für die Beurteilung nötig. Ohne das Fremdentgelt aus der anderen Beschäftigung ist Ihnen im Lohnbüro keine seriöse Beurteilung möglich. Doch…
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Kurzfristige Aushilfen und Rahmenvereinarung

So können Sie dauerhaft Rahmenvereinbarungen treffen und trotzdem kurzfristig beschäftigen

Wenn Sie kurzfristige Aushilfen mit einer Rahmenvereinbarung beschäftigen, gilt der Grundsatz, nach 12 Monaten Arbeitsverhältnis eine mindestens 2-monatige Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses zu erwirken. Ohne diese Unterbrechung, sind nämlich die Sozialversicherungsprüfer schnell dabei und kreieren eine teure versicherungspflichtige Beschäftigung aus der „versicherungsfreien kurzfristigen Aushilfstätigkeit“. Wenn Sie ein BSG-Urteil kennen, haben Sie aber auch noch eine andere…
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Arbeitszeiten aufzeichnen ist Pflicht bei Ferienjobbern

Arbeitszeitaufzeichnungen für Ferienjobber

Auch für Ferienjobber sind Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen.

Denken Sie daran: Minijobber haben auch Arbeitnehmerschutzrechte

Arbeitnehmerrechte gelten auch im Minijob.

Pauschalversteuerung Steuern kurzfristige Aushilfen

Kurzfristige Aushilfen in den Ferien abgabenfrei einsetzen

In den Sommermonaten kommen wieder bewerben sich wieder viele Schülern und Studenten in den Betrieben, um als kurzfristige Aushilfen in den Ferien zu arbeiten. Nutzen Sie im Betrieb diese Arbeitskräfte, um die Urlaubszeit zu überbrücken oder auch Auftragsspitzen schnell und kostengünstig abzufangen. Denn richtig eingesetzt, sparen Sie durch kurzfristige Aushilfen in den Ferien die teuren…
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Zeiterfassung für MInijobber - Arbeitszeiten aufzeichnen

Arbeitszeitaufzeichnungen sind für Minijobber ein Muss

Die Aufzeichnung der Arbeitszeiten (Arbeitszeitaufzeichnungen) ist bei Minijobbern eine absolute Notwendigkeit. Viele Betriebe vernachlässigen aber genau diese Arbeitszeitaufzeichnungen sträflich bei ihren Minijobbern. Das führt in den durchgeführten Betriebsprüfungen der Sozialversicherungsträger regelmäßig zu Beanstandungen durch die Prüfer.

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