Erst kurzfristig und dann im Minijob – das geht
Ist es möglich erst kurzfristig und dann im Minijob zu arbeiten? Diese Frage stellen sich viele Betriebe, wenn es darum geht Ihre kurzfristigen Aushilfen und Minijobber optimal einzusetzen und abzurechnen. Denn kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind sozialabgabenfrei und damit oft eine günstige Beschäftigungsart.