Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch im Minijob
Die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind auch für geringfügig entlohnte Minijobber von den Betrieben abzurufen.
Die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind auch für geringfügig entlohnte Minijobber von den Betrieben abzurufen.
Die Wochenstundenzahl bei Minijobbern steht zwar nicht ausdrücklich im Gesetz. Es dürfen jedoch nicht mehr als 10 Stunden die Woche sein – maximal.
Die Inflationsausgleichsprämie kann auch an Minijobber gezahlt werden. Betriebe können diese Chance nutzen und Sozialabgaben einsparen.
Die Kosten für Minijobber aus Arbeitgebersicht (Arbeitgeberbelastung) ist auch 2023 hoch. Arbeitgeber zahlen rund 30 Prozent zusätzlich zum Lohn.
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben die Geringfügigkeits-Richtlinien aktualisiert. Die Neufassung gilt seit dem 1.8.2021. In dieser Fassung sind die Änderungen seit den letzten Geringfügigkeitsrichtlinien vom 21.11.2018 ergänzt worden. Ferner sind auch aktuelle Gerichtsentscheidungen eingebunden worden.
In bestimmten Branchen erfordert das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz die Abgabe von Sofortmeldungen. Das gilt auch für Gastronomiebetriebe.
Das Bundessozialgericht hat bereits Ende 2020 geurteilt, dass die Unterscheidung zwischen Arbeitstagen und Kalendertagen bei kurzfristigen Beschäftigungen nicht mehr haltbar ist. Die Sozialversicherungsträger sind daher gehalten die Geringfügigkeitsrichtlinien entsprechend anzupassen.
Die Kurzfristigkeitsgrenzen 2021 sollen erneut ausgeweitet werden. Dies wurde Ende März 2021 im Bundeskabinett beschlossen. Damit soll die Ausweitung der Kurzfristigkeitsgrenzen vom Jahr 2020 auch im Jahr 2021 wiederholt werden. In Anbetracht der anhaltenden Maßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie gilt die Ausweitung der Kurzfristigkeitsgrenzen als (nahezu) sicher.
Jährlich sind neben den Jahresmeldungen zur Sozialversicherung auch die Jahresmeldungen zur Unfallversicherung aus der Lohnsoftware zu versenden.
Im Gebäudereinigerhandwerk gilt ein Mindestlohn für die beschäftigten Arbeitnehmer.