Einmalzahlungen und Minijobs
Einmalzahlungen sind auch für Minijobber möglich. Allerdings ist dabei auf ein paar Besonderheiten bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung und Beitragsberechnung zu achten.
Einmalzahlungen sind auch für Minijobber möglich. Allerdings ist dabei auf ein paar Besonderheiten bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung und Beitragsberechnung zu achten.
Die Inflationsausgleichsprämie kann auch für Minijobber ein interessantes Entgeltextra sein. Sie kann 2024 noch bist zu 3.000 Euro steuerfrei und beitragsfrei ausgezahlt werden.
Erhöht sich das Entgelt oder die Anzahl der Arbeitsstunden, so überschreiten Minijobber die Minijobgrenze und wechseln in einen versicherungspflichtigen Midijob. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die DEÜV-Meldungen.
Die Sachbezugswerte werden jährlich angepasst. So auch 2024, es gelten neue (höhere) Sachbezugswerte.
Die Arbeitgeberbeiträge für Minijobber bleiben 2024 stabil, so dass nur der höhere Lohn für einen Beitragsanstieg sorgen dürfte.
Die Minijobgrenze steigt aufgrund der Mindestlohnanpassung zum 1.1.2024
Zum Jahresende steht in der Lohnabrechnung der Lohnsteuerjahresausgleich auf dem Programm – doch gilt das auch für Minijobber?
Erfüllt eine Beschäftigung die Voraussetzungen einer kurzfristigen Beschäftigung, dann entfallen die Sozialversicherungsbeiträge.
Beamte im Minijob haben einige Vorzüge für den Betrieb – denn mit der Beschäftigung eines Beamten entfallen regelmäßig die pauschalen Krankenversicherungsbeiträge.
Die Minijobgrenze steigt ab 1.10.2022 auf 520 Euro. Welche Auswirkungen hat dies auf den Betrieb und den MInijobber?