In diesem Artikel stelle ich Ihnen ein Berechnungsbeispiel zur Gleitzone 2017 für die Lohnabrechnung eines Arbeitnehmers innerhalb der Gleitzone vor. Sie finden hier eine Schritt für Schritt Anleitung zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge in der Gleitzone 2017.
Berechnungsbeispiel zur Gleitzone 2017
Grundlage für das Berechnungsbeispiel zur Gleitzone 2017 ist ein Arbeitnehmer, der ein monatliches Entgelt von 600 € erzielt und Kinder hat (also keinen Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung zahlt). Die Steuerklasse I soll für das Beispiel verwendet werden. Damit fallen keine Steuern im Berechnungsbeispiel zur Gleitzone 2017 an.
Gleitzonenberechnung – beitragspflichtige Einnahme
Für die Beitragsberechnung in der Gleitzone muss zunächst die beitragspflichtige Einnahme berechnet werden. Hierfür ist die aktuell gültige Gleitzonenformel 2017 zu verwenden:
1,2802375 x Arbeitsentgelt – 238,201875
Beispiel Gleitzone 2017:
Bei einem Verdienst von 600 € ergibt sich für 2017 ein reduziertes beitragspflichtiges Entgelt von 529,94 €
Berechnung: 1,2802375 x 600 € – 238,201875 = 529,94 €
Beitragspflichtige Einnahme ist Beitragsberechnungsgrundlage
Für die Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags dient die reduzierte beitragspflichtige Einnahme als Grundlage.
Denn von dieser beitragspflichtigen Einnahme wird zunächst für jeden Sozialversicherungszweig einzeln der Gesamtversicherungsbeitrag berechnet. Anschließend wird dann von diesem Gesamtbeitrag der Arbeitgeberanteil abgezogen, um den Arbeitnehmeranteil zu berechnen.
Der Gesamtbeitrag wird dabei zunächst mit dem halben Beitragssatz berechnet und dann dieses Ergebnis kaufmännisch gerundet. Dieses wird dann verdoppelt, um den Gesamtbeitrag je Versicherungszweig zu erhalten.
Sofern ein Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung anfällt oder der Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung (für Kinderlose) zu zahlen ist, werden diese auch von der beitragspflichtigen Einnahme berechnet und dem Arbeitnehmeranteil zugeschlagen.
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Berechnungsbeispiel zur Gleitzone 2017: Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge
Krankenversicherung:
529,94 € x 7,3 % = 38,69 € x 2 = 77,38 € Gesamtbeitrag
Zusatzbeitrag (1 %):
529,94 € x 1 % = 5,30 €
Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung:
600 € x 7,3 % = 43,80 €
Arbeitnehmeranteil zur Krankenversicherung:
77,38 € Gesamtbeitrag – 43,80 € Arbeitgeberanteil
= 33,58 € + 5,30 € Zusatzbeitrag = 38,88 €
Rentenversicherung
529,94 € x 9,35 % = 49,55 € x 2 = 99,10 € Gesamtbeitrag
Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung:
600 € x 9,35 % = 56,10 €
Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung:
99,10 € Gesamtbeitrag – 56,10 € Arbeitgeberanteil = 43,00 €
Arbeitslosenversicherung
529,94 € x 1,5 % = 7,95 € x 2 = 15,90 € Gesamtbeitrag
Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung:
600 € x 1,5 % = 9 €
Arbeitnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung:
15,90 € Gesamtbeitrag – 9,00 € Arbeitgeberanteil = 6,90 €
Pflegeversicherung
529,94 € x 1,275 % = 6,76 € x 2 = 13,52 € Gesamtbeitrag
Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung:
600 € x 1,275 % = 7,65 €
Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung:
13,52 € Gesamtbeitrag – 7,65 € Arbeitgeberanteil = 5,87 €
Anmerkung: Würde es sich um einen kinderlosen Arbeitnehmer handeln, der den Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung zahlen muss, dann müsste dieser Beitragszuschlag in Höhe von 0,25 % allein vom Arbeitgeber getragen werden.
Insgesamt ergibt sich für den Arbeitnehmer ein Nettoentgelt von 505,35 €. Der Arbeitgeberbeitrag beläuft sich auf rund 117 € zzgl. U1 und U2-Umlagebeiträgen und der Insolvenzgeldumlage.
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4 Gedanken zu „Berechnungsbeispiel zur Gleitzone 2017“