Beitragssatz zur Rentenversicherung 2018 sinkt: Vorteil für Minijobber

Beitragssatz zur Rentenversicherung 2018 sinkt: Vorteil für Minijobber

Es sinkt der Beitragssatz zur Rentenversicherung 2018 von 18,7 % auf 18,6 %. Diese Beitragssatzsenkung hat Auswirkungen auf die Gehaltsabrechnungen Ihrer Minijobber. Allerdings profitieren von dieser Beitragssatzsenkung natürlich nur diejenigen Minijobber, die auch volle Rentenversicherungsbeiträge zahlen, also rentenversicherungspflichtig im Minijob sind.

Haben sich Ihre Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, so profitieren diese nicht von der Beitragssatzsenkung 2018 in der Rentenversicherung.

Beitragssatz zur Rentenversicherung 2018: Keine Änderung für Minijob-Arbeitgeber

Für den Arbeitgeber ändert sich aufgrund der Beitragssatzsenkung in der Lohnabrechnung für Minijobber nichts. Als Arbeitgeber müssen Sie weiterhin den pauschalen Beitragssatz zur Rentenversicherung von 15 % zahlen. Auch im Bereich der Krankenversicherung ändert sich für Sie als Arbeitgeber leider nichts. Auch hier verbleibt es bei dem pauschalen Krankenversicherungsbeitrag von 13 % für Minijob war.

Die pauschalen Krankenversicherungsbeiträge bleiben für Minijobber unverändert bei 13 %.

 

Vorteil für rentenversicherungspflichtige Minijobber

Die Minijobber, die sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen haben, also rentenfertigungspflichtig arbeiten (Beitragsgruppenschlüssel „6100“ oder 0100, Personengruppenschlüssel „109“) haben ab 2018 durch die Beitragssatzsenkung zur Rentenversicherung einen kleinen Vorteil. Es vermindert sich nämlich der Eigenanteil des Arbeitnehmers um genau diese 0,1 Prozentpunkte.

Somit kommen Minijobber ab 2018 günstiger in den Genuss des vollen Rentenversicherungsschutzes.

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Beispiel: Rentenversicherungspflichtiger Minijobber

Ein rentenversicherungspflichtiger Minijobber verdient monatlich 450 €.

Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung

2017: 450 € x 15 % = 67,50 €

2018: 450 € x 15 % = 67,50 €

Für den Arbeitgeber ergibt sich bei Minijobbern keine Änderung in der Beitragshöhe durch die Senkung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung.

 

Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung:

2017: 450 € x 3,7 % = 16,65 €

2018: 450 € x 3,6 % = 16,20 €

Für den rentenversicherungspflichtigen Minijobber ergibt sich durch den neuen Beitragssatz zur Rentenversicherung 2018 eine „leichte“ Beitragssenkung von 0,45 € bei einem Monatsverdienst von 450 €.


Berechnungsbeispiel Minijobber 2017

Berechnungsbeispiel Mindestbemessungsgrundlage

U2 Umlagesatz sinkt 2018 für Minijobber

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