Der Beitragsnachweis für den Abrechnungsmonat März 2017 muss am 27.3.2017 bei der Minijob-Zentrale eingegangen sein. Senden Sie daher den Beitragsnachweis rechtzeitig ab.
Am 27.3.2017 ist dies schon zu spät!
Der Beitragsnachweis für den Abrechnungsmonat März 2017 muss am 27.3.2017 bei der Minijob-Zentrale eingegangen sein. Senden Sie daher den Beitragsnachweis rechtzeitig ab.
Am 27.3.2017 ist dies schon zu spät!