Beamte und Minijob

Arbeitet ein Beamter nebenbei in einem Minijob, so sind einige Besonderheiten bei der Lohnabrechnung zu beachten. Vorteilhaft für den Betrieb ist bei der Beschäftigung von Beamten insbesondere die Einsparung der Krankenversicherungsbeiträge.

Grundsätzlich sind Beamte im Minijob genauso zu beurteilen wie andere Nebenjobber auch. Allerdings gibt es für Beamter ein paar Besonderheiten, die Sie in der Lohnabrechnung berücksichtigen sollten. Denn für Beamte werden durch den Staat besonders abgesichert. Das gilt insbesondere für die Absicherung im sozialen Bereich.

Im Bereich der Krankenversicherung kommt Beamten die freie Heilfürsorge zu Gute. Das bedeutet, dass der Staat als Arbeitgeber einen Großteil der Krankenversicherung übernimmt und sich der Beamte selbst in aller Regel für den restlichen Teil selbst krankenversichern muss. Dies geschieht oft über eine private Krankenversicherung (PKV), so dass der Beamte privat krankenversichert ist. Anders als Selbstständige erhalten Beamte jedoch oft billigere Tarife, so dass die Kosten der privaten Krankenversicherung in der Regel für Beamte nicht mit den Kosten der gesetzlichen Versicherung für Arbeitnehmer vergleichbar ist.

Daneben gibt es auch einige Beamte, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, das dürfte jedoch die Ausnahme sein.

Beamte und Minijob – Vorteil für den Betrieb

Die private Krankenversicherung von Beamten bedeutet für den nebenbei ausgeübten Nebenjob einen finanziellen Vorteil. Ist der Beamten-Minijobber privat krankenversichert, so fallen für den Arbeitgeber keine Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung an. Der Betrieb kann sich somit die 13 Prozent pauschale Krankenversicherungsbeiträge sparen, da Beamte meist privat krankenversichert sind.

Ist der Beamte hingegen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, so muss der Betrieb die pauschalen Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Dies dürfte aber tatsächlich die große Ausnahme sein.

Beamte und Minijob: Rentenversicherung

Auch in der Altersvorsorge sorgt der Staat für seine Beamten. Anders als in der Krankenversicherung sind hier jedoch die 15 Prozent pauschalen Rentenversicherungsbeiträge durch den Arbeitgeber zu entrichten.

Da durch einen Minijob in aller Regel bei Beamten keine zusätzlichen Rentenanwartschaften erworben werden sollen, dürften die Beamten in einem Minijob sich stets von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

Beamte und Minijob: Steuern

Steuerlich gelten für die Beamten im Minijob dieselben Regelungen wie für den Rest auch. Daher dürften viele Arbeitgeber die pauschale 2 Prozent Pauschsteuer wählen.

Alternativ kann hier natürlich auch die individuelle Versteuerung – dann allerdings im zweiten Dienstverhältnis – über die Steuerklasse 6 erfolgen.

Beamte und Minijob- Sozialabgaben

Aufgrund des Entfalls der pauschalen Krankenversicherungsbeiträge für Beamte im Minijob, entpuppen sich die verbeamteten Staatsdiener als echte Schnäppchen im Minijob. Anders als gesetzlich krankenversicherte Minijobber fallen bei den Beamten im Minijob nämlich lediglich 17 Prozent Abgaben für den Arbeitgeber an. Der gesetzlich krankenversicherte Minijobber „kostet“ hingegen“ rund 30 Prozent zusätzlich neben dem Lohn.

Wer einen Beamten als Minijobber beschäftigen kann, sollte sich diese Chance (aus finanzieller Sicht) nicht entgehen lassen.

Beitragsgruppe und Personengruppe

Minijobber, die privat krankenversichert sind, brauchen keine pauschalen Krankenversicherungsbeiträge entrichten. Somit werden sie im Minijob regelmäßig mit dem Beitragsgruppenschlüssel 0500 und der Personengruppe 109 gemeldet.

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