Autor: Marc Wehrstedt

UV-Jahresmeldungen für kurzfristige Aushilfen

Im Lohnbüro müssen Sie auch für Ihre kurzfristigen Aushilfen die Jahresmeldungen zur Unfallversicherung (UV-Jahresmeldungen) bis 15.2. versenden. Das gilt auch, wenn die kurzfristigen Aushilfen nur im Sommer bei Ihnen beschäftigt waren.

Zuschläge und Feiertagszuschläge

Feiertagszuschläge für Minijobber berechnen

Ob und in welcher Höhe Feiertagszuschläge für Minijobber zu zahlen sind, werde ich immer wieder gefragt. Daher soll es in diesem Blogeintrag um das Thema Feiertagszuschläge für Minijobbern gehen. Wie werden die Feiertagszuschläge berechnet und worauf müssen Sie in der Lohnabrechnung achten.

Achtung Mindestlohn: Lohnabrechnung für Silvester und Neujahr

Eine Frage zur Lohnabrechnung an Silvester: „Gilt der Mindestlohn eigentlich auch schon für eine Silvesterfeier?“ Diese Frage wurde mir im Rahmen eines Seminars zum Jahreswechsel gestellt. Und ich geriet zunächst etwas ins Stolpern. Reflexartig kam (fast) die Antwort: Natürlich nicht, es ist ja schließlich noch nicht der neue Mindestlohn 2017 in Kraft. Silvester ist ja…
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Lohnabrechnung 2017 für Minijobs

Lohnabrechnung 2017 für Minijobs

In diesen Tagen erfolgt in den Betrieben die erste Lohnabrechnung für das Jahr 2017. Auf welche Punkte Sie bei der ersten Lohnabrechnung 2017 für Minijobber besonders achten müssen, lesen Sie in diesem Artikel. Lohnabrechnung 2017: Neuer Mindestlohn 2017 Einer der wichtigsten Punkte bei der Lohnabrechnung 2017 ist sicher die Erhöhung des Mindestlohns auf 8,84 €…
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#Jahresmeldung UV-Jahresmeldungen 2016 erstellen

Jahresmeldung zur Unfallversicherung für Minijobs (UV-Jahresmeldungen)

Seit 2016 müssen Sie zusätzlich zu den Sozialversicherungsmeldungen auch noch eine Jahresmeldung zur Unfallversicherung für Ihre Minijobber und kurzfristigen Aushilfen erstellen. Diese UV-Jahresmeldungen sind für alle Arbeitnehmer, die im Jahr 2016 abgerechnet worden zu erstellen und bis spätestens 16.2.2017 zu versenden.

Meldungen Minijob - Jahresmeldungen 2019

Jahresmeldungen für Minijobber jetzt erstellen

Die Jahresmeldungen für Minijobber müssen Sie bis spätestens Mitte Februar 2017 für Meldezeiträume bis 31.12. des Vorjahres versendet werden. In Ihren Lohnprogrammen werden daher die Jahresmeldungen für Minijobber und Ihre übrigen Arbeitnehmer regelmäßig mit der Januarabrechnung erstellt. Neben den Jahresmeldungen zur Sozialversicherung sind auch noch die Jahresmeldungen zur Unfallversicherung zu erstellen und versenden. Jahresmeldungen zur…
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Keine Jahresmeldungen für kurzfristige Aushilfen

Jahresmeldungen entfallen für kurzfristig Beschäftigte oftmals

Mindestlohnerhöhung führt zum Überschreiten der Minijobgrenze

Mindestlohnerhöhungen können zur Überschreitung der Minijobgrenze führen.

Mindestlohn 2017 und Arbeitszeitkonten

Seit 1.1.2017 hat sich der allgemeine Mindestlohn auf 8,84 € erhöht. Dies hat aber nicht nur Auswirkungen auf die Höhe Stundenlöhne Ihrer Arbeitnehmer, sondern in einigen Fällen müssen durch die Mindestlohnerhöhung auch die Arbeitszeiten in den Arbeitszeitkonten verringert werden. Nehmen Sie daher Ihre Minijobber mit Arbeitszeitkonten besonders unter die Lupe.

Lohnzahlung verspätet Schadenersatz

Achtung: Verspätete Lohnzahlung kann teuer werden

Zahlen Sie den Lohn pünktlich, denn eine verspätete Lohnzahlung kann Sie als Arbeitgeber teuer zu stehen kommen. Zahlen Sie den Lohn verspätet, kann auch ein Minijobber von Ihnen Schadenersatz verlangen.

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