Autor: Marc Wehrstedt

Schülerjobs

Achten Sie auf diese Punkte bei Schülerjobs

Stellen Sie in den Ferien oder in den Nachmittags- und Abendstunden Schülerjobs zur Verfügung, sollten Sie auf einige Punkte besonders Acht geben. Denn die Betriebsprüfer schauen bei den Schülerjobs gern etwas genauer hin. So hat schon mancher Betrieb ein teures Wunder bei einer Betriebsprüfung erlebt, weil er Schülerjobs angeboten hat.

Vollständigkeitskontrolle der Meldungen

Viele Betriebe erhalten in diesen Tagen eine Information der Minijob-Zentrale, dass im Rahmen der Vollständigkeitskontrolle der Meldungen aufgefallen ist, dass für einige Minijobber noch die Jahresmeldungen 2016 fehlen. Wenn Sie ein solches Schreiben der Minijob-Zentrale erhalten, dann sollten Sie darauf schnellstmöglich reagieren und das Schreiben bearbeiten. Was ist die Vollständigkeitskontrolle der Meldungen überhaupt? Die Krankenkassen…
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Gleitzone verhilft zu Versicherungsschutz

Krankenversicherungsschutz durch die Gleitzone

Midijob sorgt für Krankenversicherungsschutz

Können kurzfristige und Minijob Beschäftigungzeitgleich ausgeübt werden

Minijob und kurzfristige Beschäftigung zeitgleich ausüben

Immer wieder erhalte ich Fragen zur Zusammenrechnung mehrerer gleichzeitig ausgeübter Beschäftigungen, vermehrt kommt dabei auch die Konstellation Minijob und kurzfristige Beschäftigung zur Sprache. Grundsätzlich sind mehrere Beschäftigungen zusammenzurechnen. Das gilt für die parallele Ausübung mehrerer Minijobs, aber auch wenn ein Arbeitnehmer mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen parallel bei verschiedenen Arbeitgebern ausübt.

Minijobber privat versichert Berechnungsbeispiel

Berechnungsbeispiel privat krankenversicherter Minijobber

In diesem Artikel möchte ich Ihnen die Besonderheiten in einem Berechnungsbeispiel privat krankenversicherter Minijobber aufzeigen. Aus Arbeitgebersicht ist ein privat krankenversicherter Minijobber ein echter Gewinn. Denn hier spart der Arbeitgeber 13 % der Sozialversicherungsbeiträge.

Der neue Mindestlohn für Maler und Lackierer gilt auch für Minijobs

Ab 1.5.2017 gilt ein neuer (höherer) Mindestlohn für Maler und Lackierer. Natürlich gilt dieser neue Mindestlohn auch für Minijobs auch für kurzfristige Aushilfen, wie beispielsweise die Ferienjobber, die Sie in den Ferien beschäftigen. Der neue Mindestlohn ist im Grunde für alle Maler und Lackierer ab 1.5.2017 mindestens zu zahlen.

Berechnungsbeispiel: Minijob und Rentenversicherungspflicht 2017

In der betrieblichen Praxis geht es beim Thema Minijob und Rentenversicherungspflicht oft um die Frage, wie denn die Abrechnung eines solchen rentenversicherungspflichtigen Minijobbers aussieht. Genau das erfahren Sie in diesem Artikel anhand von zwei Berechnungsbeispielen. Hat sich ein Minijobber nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, dann ist er rentenversicherungspflichtig und zahlt eigene Rentenversicherungsbeiträge. Ein Befreiungsantrag…
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Kurzfristige Aushilfen regelmäßig im Betrieb einstellen

Kurzfristige Aushilfen nicht regelmäßig beschäftigen

Sie dürfen kurzfristige Aushilfen nicht regelmäßig beschäftigen. Stuft der Betriebsprüfer Ihre kurzfristigen Aushilfen nämlich als regelmäßig Beschäftigte ein, drohen empfindliche Nachzahlungen.

Berechnungsbeispiel: Minijob und Befreiung von der Rentenversicherungspflicht 2017

In der betrieblichen Praxis tauchen immer wieder Fragen zur Abrechnung von Minijobs auf, oft geht es dabei um konkrete Berechnungsbeispiele, wie die Abrechnung aussieht, wenn ein Minijob und Befreiung von der Rentenversicherungspflicht vorliegt. Sofern sich der Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen hat, dann fallen keine Eigenanteile des Minijobbers zur Rentenversicherung an. Konkret heißt das,…
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Feiertagsvergütung bei Minijobbern

Auch Minijobber erhalten Feiertagsvergütung

Feiertagsvergütung auch für Minijobber? Für Feiertage, die auf einen Arbeitstag fallen, erhalten auch Ihre Minijobber und kurzfristigen Aushilfen Feiertagsvergütung. Es gilt der Grundsatz, dass der Arbeitnehmer für Feiertage, an denen er nicht arbeiten „kann“, die Vergütung erhält, die er bei tatsächlicher Arbeitsleistung erhalten hätte. Ein Feiertag darf also nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers ausgelegt werden.…
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