Autor: Marc Wehrstedt

Mindestlohn 2019 steigt

Mindestlohn 2019 steigt auf 9,19 Euro

Bereits im Sommer 2018 hat die Mindestlohnkommission festgelegt, dass der Mindestlohn 2019 steigt. Die Mindestlohn-Kommission hat sich aber diesmal sogar zu einem zweistufigen Anstieg des Mindestlohns entschieden. So legte die Kommission auch gleich den Mindestlohn für 2020 mit fest.

Minjobgrenze soll steigen

Steigt die Minijobgrenze 2019?

Derzeit planen einige Politiker die Minijobgrenze 2019 steigen zu lassen. Zur Begründung geben Sie letztlich an, dass durch den ansteigenden Mindestlohn, die Arbeitsmöglichkeiten für Minijobber immer stärker eingeschränkt werden und auch die Betriebe Ihre Minijobber nicht mehr zielführend einsetzen können.

Minijob Höchststunden

Ist die Stundenanzahl bei Minijob begrenzt?

Gibt es eine maximale Stundenanzahl bei Minijob? Diese Frage treibt viele Minijobber und Betriebe um. Eine gesetzlich festgelegte maximale Stundenanzahl bei Minijobs gibt es zunächst nicht. Aber wie so oft, sollten Sie hier ins Detail gehen.

Kurzfristigkeitsgrenze 2019

Kurzfristigkeitsgrenzen 2019 bleiben bei 3 Monaten und 70 Arbeitstagen

In einem aktuell vorliegenden Gesetzentwurf werden die Kurzfristigkeitsgrenzen 2019 dauerhaft auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage festgelegt. Damit gibt es bei den Kurzfristigkeitsgrenzen 2019 keine Rückkehr zu der früher geltenden Regelung. Dank der geplanten Neuregelung bleiben Ihnen in den Lohnbüros die komplizierten Übergangsregelungen der Sozialversicherungsträger (hoffentlich) erspart.

Das ist ein Minijob

Das ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung

Ein Minijobber übt formal betrachtet eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus. So heißt es jedenfalls im dazugehörigen Gesetzestext des Sozialgesetzbuch IV.

Gleitzone 2019

Gleitzone soll zum Einstiegsbereich werden ab 2019

Die Gleitzone soll zum Einstiegsbereich ab dem 1.7.2019 werden. Das geht aus einem entsprechenden Gesetzentwurf hervor. Die Beitragsberechnung soll im Zuge der Umbenennung ebenfalls wie der Entgeltbereich und die Regelungen zur Rentenversicherung angepasst werden.

Schulabgänger kurzfristig beschäftigen

Beschäftigte Schulabgänger und kurzfristige Beschäftigung

Beschäftigte Schulabgänger und kurzfristige Beschäftigung können ein Risiko in der Lohnabrechnung darstellen. Denn unter Umständen handelt es sich hier um eine berufsmäßige Beschäftigung. Dann ist Kurzfristigkeit ausgeschlossen.

Minijobs und Meldungen

Meldungen bei Minijobs

Meldungen bei Minijobs fallen genauso an wie bei Ihren anderen Arbeitnehmern auch. Das heißt, dem Lohnbüro obliegen dieselben Meldepflichten bei Minijobbern wie bei den Vollzeitbeschäftigten.

Nachweis weitere Beschäftigungen

Weitere Beschäftigungen bei Minijobbern abfragen

Hat ein Minijobber weitere Beschäftigungen, so ist der Arbeitgeber verpflichtet diese abzufragen und bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung zu berücksichtigen. Unterlassen Sie das im Lohnbüro, so haben Sie bei einer Betriebsprüfung schlechte Karten. Es drohen nämlich empfindliche Nachzahlungen, wenn Sie weitere Beschäftigungen Ihrer Minijobber nicht abgefragt haben.

Pauschale Lohnsteuer

Fahrtkostenzuschuss: Keine pauschale Lohnsteuer bei Gehaltsumwandlung

Für einen Fahrtkostenzuschuss darf keine pauschale Lohnsteuer erhoben werden, wenn es sich um eine Gehaltsumwandlung handelt. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf in einem Urteil entschieden.

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