Natürlich ist die Vorlage einer AU-Bescheinigung bei Minijob als Nebenjob beim Nebenjob-Arbeitgeber ebenfalls notwendig. Allerdings stellt sich für die Beschäftigten oft die Frage, wo sie diese zweite AU-Bescheinigung überhaupt herbekommen.
Erkrankt ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig, dann geht er in aller Regel zu seinem Arzt und lässt sich dort untersuchen. Stellt der Arzt eine Arbeitsunfähigkeit fest, so stellt er dem Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (ärztliches Attest) aus. In aller Regel bekommt der Beschäftigte allerdings nur eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt.
Schließlich ist der Regelfall ja auch, dass ein Arbeitnehmer nur einen Job hat. Mehrfachbeschäftigte Arbeitnehmer sind eher die Ausnahme.
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Das heißt aber auch für den mehrfachbeschäftigten Minijobber, dass er sich selbst um die zweite (dritte) Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kümmern muss und somit dann alle Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Am einfachsten ist es, wenn der Minijobber bereits beim Arzt daran denkt, dass dort zwei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt werden.
Alternativ dazu kann der Arbeitnehmer natürlich eine Kopie von der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anfertigen lassen und diese Kopie im Nebenjob abgeben lassen. Dies muss der Arbeitgeber aber nicht akzeptieren. Der Minijobber im Nebenjob will schließlich für die Krankheitstage auch „original“ Entgeltfortzahlung bekommen, daher würde ich als Arbeitgeber hier auf eine Original AU-Bescheinigung bei Minijob als Nebenjob bestehen.
Vorlagefrist: AU-Bescheinigung bei Minijob als Nebenjob
Denken Sie auch daran für Ihre Minijobber festzulegen, ab wann sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen. Per Gesetz brauchen auch Minijobber nur bei Arbeitsunfähigkeitszeiten von mehr als drei Kalendertagen Ihnen im Betrieb eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Haben Sie hier also keine abweichende Regelung im Arbeitsvertrag getroffen, braucht der Minijobber die AU-Bescheinigung erst bei Arbeitsunfähigkeitszeiten von mehr als drei Kalendertagen vorzulegen.
Die Praxis zeigt, dass es sinnvoll ist, wenn Sie hier eine kürzere Vorlagefrist vereinbaren. In der Praxis hat sich hier oft bewährt, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelber Schein) bereits ab dem ersten Krankheitstag vorzulegen ist. Damit vermeiden Sie „Kurzerkrankungen“ von Arbeitnehmern. Es zeigt sich nämlich vielfach, dass ein Arztbesuch oft wahre Wunder bewirkt. Oft ist dann die ein-Tages-Kurzerkrankung schon wieder vorbei, bevor es zu einem Arzttermin kommt.
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„Oft ist dann die ein-Tages-Kurzerkrankung schon wieder vorbei, bevor es zu einem Arzttermin kommt.“
Das kann auch nur jemand schreiben, der noch nicht versucht hat, am ersten Krankheitstag einen Termin beim Arzt zu bekommen.
Vor lauter Besetztzeichen ist kein Mensch in den Praxen zu erreichen, von der 1.Tag-krank-direkt-Bescheinigung-Regel profitieren gerade zu Corona-Zeiten weder Ärzte noch Patienten!