Die Führung von Arbeitszeitkonten bei Vollbeschäftigten Arbeitnehmern sind in vielen Betrieben längst ein gängiges Mittel, um schnell auf Auftragsspitzen und sonstige Arbeitszeitschwankungen reagieren zu können. Arbeitszeitkonten können natürlich auch für Ihre Minijobber eine clevere Möglichkeit sein, genau auf solche Schwankungen der anfallenden Arbeiten zu reagieren.
Sind Arbeitszeitkonten für Minijobber zulässig?
Die Frage, ob Arbeitszeitkonten auch für Minijobber zulässig sind, kommt immer wieder auf. Die Antwort ist ein einfach: „ja klar!“
Was sind Arbeitszeitkonten überhaupt?
Bei einem Arbeitszeitkonto handelt es sich im Grunde um eine vertragliche Vereinbarung, wonach der Minijobber ein monatlich gleichbleibendes (verstetigtes) Entgelt erhält und dafür eine grundsätzlich gleichbleibende monatliche Stundenzahl (Sollstunden) leisten muss.
Allerdings gilt diese monatliche Soll-Arbeitszeit lediglich als Leitlinie und muss nicht jeden Monat mit tatsächlicher Arbeitsleistung belegt werden. Vielmehr können die tatsächlichen Arbeitsstunden die monatliche Sollstundenzahl überschreiten oder unterschreiten. Der Minijobber erhält jedoch immer seinen fest vereinbarten Monatslohn, unabhängig von den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Somit können Sie im Betrieb auf schwankende Arbeitsaufkommen reagieren, ohne dass monatliche Entgelt anzupassen.
Über das Arbeitszeitkonto werden dann die tatsächlich gearbeiteten Stunden geführt und monatlich Über- oder Unterstunden ermittelt (Zeitguthaben bzw. Fehlstunden). Ein Ausgleich der Plus- und Minusstunden sollte dann innerhalb eines 12-Monatszeitraums ausgeglichen werden, damit der Minijobberstatus nicht gefährdet wird.
Beispiel:
Ein Minijobber vereinbart mit seinem Arbeitgeber, dass er monatlich 450 € Gehalt bekommt. Seine Sollarbeitszeit beträgt 45 Stunden im Monat. Das entspricht einem Stundenlohn von 10 €. Er vereinbart mit seinem Arbeitgeber, dass ein Jahreszeitkonto geführt wird.
Monat | Sollstunden | Iststunden | Monats-Differenz | Gesamt-Differenz |
Januar | 45 | 50 | 5 | 5 |
Februar | 45 | 40 | -5 | 0 |
März | 45 | 45 | 0 | 0 |
April | 45 | 45 | 0 | 0 |
Mai | 45 | 40 | -5 | -5 |
Juni | 45 | 50 | 5 | 0 |
Juli | 45 | 50 | 5 | 5 |
August | 45 | 35 | -10 | -5 |
September | 45 | 45 | 0 | -5 |
Oktober | 45 | 45 | 0 | -5 |
November | 45 | 50 | 5 | 0 |
Dezember | 45 | 45 | 0 | 0 |
Arbeitszeitkonten oft sinnvoll
Das Führen von Arbeitszeitkonten für Minijobber ist oft eine clevere Möglichkeit, um die zeitlich unterschiedlichen Arbeitsbedarfe abzufangen, ohne dass die Minijobgrenze überschritten wird. Daher sollten Arbeitgeber die Nutzung von Arbeitszeitkonten auch bei Minijobbern in Erwägung ziehen.
Probleme bei Arbeitszeitkonten für Minijiobber
Ein häufiges Problem bei der Führung von Arbeitszeitkonten bei Minijobbern ergibt sich bei sehr stark schwankenden Arbeitszeiten. Hier sollte der Betrieb beachten, dass es natürlich nicht zulässig ist durch ein Arbeitszeitkonto die Arbeitszeiten „künstlich“ zu verlängern und beispielsweise einen Vollzeitarbeitnehmer länger als nötig zu beschäftigen, um den Minijobberstatus aufrecht zu erhalten. Dies macht in aller Regel auch finanziell selten Sinn.
Der Betrieb sollte auch bei Arbeitszeitkonten für Minijobber beachten, dass es grundsätzlich keine entgeltlosen Monate geben sollte. Das heißt, mit einem Arbeitszeitkonto sollen Arbeitszeitschwankungen ausgeglichen werden, aber nicht „Monate der Nicht-Beschäftigung“.
Es ist daher sinnvoll, den Minijobber regelmäßig einzusetzen, ohne dass es zu „beschäftigungslosen Monaten“ kommt.
Arbeitszeitkonten für Minijobber – Kommentare
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