Arbeitszeit – wie viele Stunden darf ein Minijobber arbeiten?
Minijobs sind geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse. Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung geht es vorrangig um den geringen Verdienst. Denn der Monatsverdienst bei Minijobs ist begrenzt. Doch wie viele Stunden darf ein Minijobber arbeiten, ohne dass die Minijobgrenze überschritten wird?
Arbeitszeit – keine Besonderheit im Minijob
Eine besondere gesetzliche Regelung zur Anzahl der Stunden, die ein Minijobber arbeiten darf, gibt es bereits seit knapp 20 Jahren nicht mehr. Laut gesetzlichen Vorgaben ist bei einem Minijob allein der Verdienst für die versicherungsrechtliche Beurteilung entscheidend. Genauer gesagt, das regelmäßige Entgelt darf 450 Euro monatlich nicht übersteigen.
Heißt dies nun, dass ein Minijobber völlig frei in der Gestaltung der Arbeitszeit ist?
Natürlich heißt es das nicht. Es gelten die allgemeinen Arbeitszeitregelungen bei der täglichen Höchstarbeitszeit und der maximalen Wochenarbeitszeit. Doch aufgrund der Begrenzung auf 450 Euro monatlich, ergibt sich letztlich doch eine Stundenzahl, die ein Minijobber maximal arbeiten darf. Abhängig vom vereinbarten Stundenlohn für den Minijobber ergibt sich nämlich eine maximale Stundenzahl für den Minijobber, um den Monatswert von 450 Euro nicht (dauerhaft) zu überschreiten.
Arbeitszeit bei Minijobbern ermitteln
Ein Minijobber mit einem Stundenlohn von 15 Euro darf beispielsweise im Monat 30 Stunden arbeiten (= 450 Euro : 15 Euro). Bei einem Stundenlohn von 10 Euro läge die maximal zulässige Arbeitszeit für den Minijobber hingegen bei 45 Stunden im Monat (= 450 Euro : 10 Euro).
Aufgrund der Monatsgrenze beim Verdienst ergibt sich somit im Grunde eine maximal zulässige Stundenzahl, die der Minijobber eingesetzt werden darf. Diesen Stundenwert sollten Sie nicht nur im Personalbüro im Auge behalten, sondern auch diejenigen, die die Minijobber einsetzen (Disponenten, Schichtleiter) sollten den Wert kennen, um teure Fehler zu vermeiden. Denn wenn ein Minijobber zu viele Stunden eingesetzt wird, ergeben sich oft versicherungsrechtliche Änderungen, da durch zu viele Arbeitsstunden die 450-Euro-Minijobgrenze überschritten werden kann.
Um festzustellen, wie viele Stunden der Minijobber arbeiten darf, ist einfach 450 Euro (Minijobgrenze) durch den Stundenlohn zu teilen. Das Ergebnis sind dann entsprechend die zulässigen Arbeitsstunden im Monat.
Um die zulässige Wochenstundenzahl zu ermitteln bietet sich folgende Formel an:
450 Euro : Stundensatz x 12 Monate : 52 Wochen
Beispiel:
Ein Minijobber arbeitet zu 11 Euro die Stunden.
Seine zulässige Wochenstundenzahl ermitteln Sie wie folgt:
450 Euro : 11 Euro x 12 Monate : 52 Wochen = 9,44 Stunden je Woche
Mindestlohn begrenzt Stundenzahl
Durch die Anhebung des allgemeinen Mindestlohns seit 1.7.2021 ergibt sich eine maximal zulässige Höchstarbeitsstundenzahl für Minijobber (die das 18. Lebensjahr vollendet haben).
Denn seit 1.7.2021 beträgt der Mindestlohn 9,60 Euro je Stunde, daraus ergibt sich eine Höchstarbeitszeit von 46,875 Stunden im Monat bzw. 10,8 Stunden je Woche für den Minijobber, der den Mindestlohn verdient.
Anmerkung: Bitte runden Sie die Stundenzahlen nicht auf, da sonst die Minijobgrenze überstiegen werden kann.
Folgen des Überschreitens der Minijobgrenze
Überschreitet ein Minijobber aufgrund seiner hohen Stundenzahl dauerhaft die 450-Euro-Minijobgrenze, führt dies zur Versicherungspflicht in der Sozialversicherung. Dies hat zur Folge, dass der Minijobber nicht mehr brutto für netto arbeiten kann, sondern einen Teil seines Entgelts als Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung zahlen muss.
Hinweis: Ab 1.10.2022 sind grundsätzlich 10 Wochenstunden für einen Minijobber zulässig, wenn er zum Mindestlohn (dann 12 Euro) arbeitet.