Arbeitgeberbelastung für Minijobber 2019

Die Arbeitgeberbelastung für Minijobber bleibt 2019 unverändert im Vergleich zu 2018. Das dürfte die Arbeitgeber freuen, denn für die versicherungspflichtigen Arbeitnehmer steigen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Die Arbeitgeberbelastung für Minijobber 2019 liegt unverändert bei maximal 31,2 Prozent.

Arbeitgeberbelastung für Minijobber 2019 – keine Mehrbelastung    

Im Gegensatz zu den versicherungspflichtigen Arbeitnehmern müssen die Betriebe, die Minijobber beschäftigen 2019 nicht tiefer in die Taschen greifen. Es bleibt bei den Minijobbern und der Minijob-Zentrale bei unveränderten Prozentsätzen, so dass die Arbeitgeberbelastung für Minijobber 2019 nicht steigt.

Arbeitgeberbelastung für Minijobber 2019 – das sind die Sätze

Die Beitragssätze bleiben für Arbeitgeber unverändert. Das heißt es sind durch den Arbeitgeber weiterhin 13 Prozent pauschale Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung zu zahlen, wenn der Minijobber gesetzlich krankenversichert ist.

Privatversicherte Minijobber sind billiger!!!

In der Rentenversicherung gibt es ebenfalls keine Änderung. Auch hier gilt weiterhin der pauschale Arbeitgeberbeitrag in Höhe von 15 Prozent für den Arbeitgeber.

Minijobber, die sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen haben, zahlen auch 2019 weiterhin einen Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung von 3,6 Prozent.

Bei Minijobbern ist die Nutzung der 2 prozentigen Pauschsteuer stark verbreitet. Diese wird oftmals vom Betrieb übernommen, so dass sich die Pauschsteuer oft als Arbeitgeberbelastung auswirkt. Auch hier gibt es keine Änderungen – die Pauschsteuer bleibt bei 2 Prozent.

Umlagen bei Minijob-Zentrale stabil – Arbeitgeberbelastung für Minijobber 2019

Neben den pauschalen Kranken- und Rentenversicherungsbeiträgen ist die Umlagehöge der Ausgleichskassen U1 und U2 bei der Minijob-Zentrale noch ein weiteres Kriterium zur Bestimmung der Arbeitgeberbelastung für Minijobber 2019. Hier sollen ab 1.1.2019 keine Änderungen der Beitragssatzhöhe vorgenommen werden.

Die Minijob-Zentrale verlangt 0,9 Prozent des beitragspflichtigen Entgelts als Umlagesatz zur Umlagekasse U1 und 0,24 Prozent zur Umlagekasse U2.

Die Insolvenzgeldumlage beträgt auch für das Jahr 2019 unverändert 0,06 Prozent.

Beispiel Arbeitgeberbelastung für Minijobber 2019:

Ein Minijobber verdient 400 Euro im Monat. Für das Jahr 2019 fallen folgende Arbeitgeberbeiträge für diesen Minijobber an:

Krankenversicherung:

400 Euro x 13 % = 52,00 Euro

Rentenversicherung:

400 Euro x 15 % = 60,00 Euro

Pauschsteuer

400 Euro x 2 % = 8 Euro

U1-Umlage (wenn Betrieb umlagepflichtig zur U1):

400 Euro x 0,9 % = 3,60 Euro

U2-Umlage:

400 Euro x 0,24 % =0,96 Euro

Insolvenzgeldumlage:

400 Euro x 0,06 % = 0,24 Euro


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