Die Arbeitgeberbelastung 2021 bei Minijobs steigt leicht. Größere Beitragssatzsteigerungen sind auch bei den Minijobs ausgeblieben. Dennoch steigen die Beiträge für Minijobbern auf Seiten der Arbeitgeber im Vergleich zum Vorjahr leicht.
Minijobs: Arbeitgeberbelastung 2021
Die Arbeitgeberbelastung 2021 für Minijobber steigt leicht an. Den Unterschied macht die Erhöhung der Insolvenzgeldumlage von 0,06 Prozent auf 0,12 Prozent ab 1.1.2021 aus.
Die pauschalen Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung (13 Prozent) und Rentenversicherung (15 Prozent) bleiben unverändert zum Jahr 2020, so dass hier keine Änderungen zu verzeichnen sind. Auch der Pauschsteuersatz (2 Prozent Pauschsteuer) und die Umlagebeiträge zur Minijob-Zentrale bleiben unverändert, so dass die Kosten hier nicht weiter steigen. Bei den Umlagebeiträgen zu den Umlagekassen U1 und U2 sind die Beiträge bereits zum 1.10.2020 angehoben worden, so dass sich die Beitragssteigerung zum Jahreswechsel 2020/2021 zwar in Grenzen hält, im Vergleich zum Januar 2020 ist allerdings schon eine etwas größere Arbeitgeberbelastung bei den Minijobbern festzustellen. Ab 1.1.2021 steigt die Insolvenzgeldumlage auf 0,12 Prozent.
Beispiel:
Ein Minijobber verdient monatlich 450 Euro.
Arbeitgeberbelastung 2020:
Krankenversicherung: 13 % x 450 EUR = 58,50 EUR
Rentenversicherung: 15 % x 450 EUR = 67,50 EUR
Pauschsteuer: 2 % x 450 EUR = 9,00 EUR
Insolvenzgeldumlage: 0,06 % x 450 EUR = 0,27 EUR
Gesamt: 135,27 EUR
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Arbeitgeberbelastung 2021:
Krankenversicherung: 13 % x 450 EUR = 58,50 EUR
Rentenversicherung: 15 % x 450 EUR = 67,50 EUR
Pauschsteuer: 2 % x 450 EUR = 9,00 EUR
Insolvenzgeldumlage: 0,12 % x 450 EUR = 0,54 EUR
Gesamt: 135,54 EUR (Unterschiedsbetrag 0,27 Euro)
Minijob-Umlagebeiträge unverändert
Für viele Betriebe fallen die Umlagebeiträge U1 und U2 als zusätzliche Arbeitgeberbelastung an. Hier hängt die Beitragshöhe (und Erstattungshöhe) stets von der zuständigen Krankenkasse bzw. der Minijob-Zentrale für Minijobber ab.
Nach aktuellem Stand ändern sich die Umlagesätze der Minijob-Zentrale 2021 nicht. Es bleibt bei den moderaten Umlagesätzen von 1,0 Prozent (U1 bei 80 Prozent Erstattung) und 0,39 Prozent (U2 – 100 Prozent Erstattung). Allerdings hat die Minijob-Zentrale zum 1.10.2020 bereits die Umlagebeiträge erhöht, so dass hier bereits im Laufe des Jahres 2020 eine Beitragssatzerhöhung und damit auch ein Anstieg der Arbeitgeberbelastung vorgenommen worden ist.
Fortsetzung des Beispiels:
Arbeitgeberbelastung U1 und U2 Umlagekasse 2021 (seit 1.10.2020):
U1-Umlagebelastung: 1,0 % x 450 EUR = 4,50 EUR
U2-Umlagebelastung: 0,39 % x 450 EUR = 1,76 EUR
Arbeitgeberbelastung U1 und U2 Umlagekasse bis 30.9.2020:
U1-Umlagebelastung: 0,9 % x 450 EUR = 4,05 EUR
U2-Umlagebelastung: 0,19 % x 450 EUR = 0,86 EUR
Insgesamt beträgt die Arbeitgeberbelastung für einen Minijobber 2021 mit einem Bruttolohn von 450 Euro. Die Lohnnebenkosten betragen 2021 monatlich 141,80 Euro.
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Mindestlohnerhöhung wirkt auf Arbeitgeberbelastung
Neben den Sozialversicherungsbeiträgen wirkt sich auch der Mindestlohn bei den Minijobbern auf die Arbeitgeberbelastung aus. So steigt der Mindestlohn 2021 zum 1.1.2021 und zum 1.7.2021. Dies führt ebenfalls bei vielen Betrieben zu einer höheren Arbeitgeberbelastung 2021 bei Minijobbern.
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