Mit Beginn 2025 gilt eine neue höhere Geringfügigkeitsgrenze. Aufgrund der Anhebung des allgemeinen Mindestlohns gilt ab 01.01.2025 eine Minijobgrenze von 556 Euro monatlich. Der Anstiegt der Minijobgrenze wirkt sich auch auf die Arbeitgeberbelastung bei Minijobbern aus.
Arbeitgeberbeiträge bei Minijobs
Für geringfügig entlohnt beschäftigte Arbeitnehmer (Minijobber) falls pauschale Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung und Rentenversicherung an. Der pauschale Krankenversicherungsbeitrag von 13 Prozent ist für alle Minijobber vom Arbeitgeber zu zahlen, die gesetzliche krankenversichert sind.
Privat krankenversicherte Minijobber sind von dieser Belastung befreit – also der Arbeitgeber hat für sie keine pauschalen Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung zu zahlen.
Zur Rentenversicherung haben Arbeitgeber von Minijobber ebenfalls einen pauschalen Arbeitgeberbeitrag zu zahlen. Dieser beträgt 15 Prozent des beitragspflichtigen Entgelts. Der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung ist für alle Minijobber zu entrichten.
Die Prozentsätze ändern sich 2025 zwar nicht, aber die Minijobgrenze steigt von 538 auf 556 Euro, so dass zahlreiche Minijobber im Jahr 2025 (u.a. aufgrund der Mindestlohnerhöhung) ein höheres Entgelt erhalten.
Damit erhöht sich dann auch die Arbeitgeberbelastung der Arbeitgeber. Denn die pauschalen Arbeitgeberbeiträge sind allein vom Arbeitgeber zu entrichten (kein Beitragsanteil des Minijobbers).
Pauschsteuer unverändert 2025
Neben den pauschalen Arbeitgeberbeiträgen übernehmen die Arbeitgeber von Minijobbern regelmäßig die Pauschsteuer in Höhe von 2 Prozent für den Minijobber. Diese bleibt auch 2025 in unveränderter Höhe bestehen.
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Berechnungsbeispiel Minijob 2024 versus Minijob 2025
Durch die Anhebung der Minijobgrenze 2025 dürften viele Minijobber künftig ein höheres monatliches Entgelt erzielen. Daher werden auch die Belastungen (Lohnnebenkosten) für die Betriebe ansteigen.
Beispiel
Ein Minijobber verdient 538 Euro monatlich (2024). Ab 01.01.2025 erhöht sich sein Monatsentgelt auf 556 Euro.
Arbeitgeberbelastung 2024
Krankenversicherung:
538 Euro x 13 % = 69,94 Euro
Rentenversicherung
538 Euro x 15 % = 80,70 Euro
Pauschsteuer
538 Euro x 2 % = 10,76 Euro
Arbeitgeberbelastung 2025
Krankenversicherung:
556 Euro x 13 % = 72,28 Euro
Rentenversicherung
556 Euro x 15 % = 83,40 Euro
Pauschsteuer
556 Euro x 2 % = 11,12 Euro
In diesem Beispiel beträgt die Erhöhung der Arbeitgeberbelastung insgesamt rund 5,40 Euro monatlich.
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