Die Arbeitgeberbeiträge für Minijobber werden 2022 etwas günstiger. Das liegt an der Absenkung der Umlagen, die zum 1.1.2022 abgesenkt werden. Die pauschalen Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge bleiben jedoch auch 2022 unverändert. Die Arbeitgeberbelastung für Minijobber reduziert sich 2022.
Die Umlagebeiträge zu den Umlagekasse U1 und U2 betragen im Jahr 2021 noch 1,0 Prozent zur U1 und 0,39 Prozent zur U2-Umlage. Ab 1. Januar 2022 werden diese leicht abgesenkt. So reduziert sich der Umlagebeitrag für Arbeitgeber für die Erstattungen im Krankheitsfall der Minijobber auf 0,9 Prozent (U1-Umlage) und die U2 Umlage auf 0,29 Prozent (Erstattungen zu den Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft).
Dies führt vielfach zu einer leichten Senkung der Lohnnebenkosten für die Beschäftigung von Minijobbern. Daneben sollte die Absenkung der Insolvenzgeldumlage (auch U3 genannt) ebenfalls berücksichtigt werden. Denn auch diese sinkt auf 0,09 Prozent (von 0,12 Prozent bis 31. Dezember 2021). (aktualisiert am 8.12.2021)
Weitere Senkungen bei den Minijobbern sind aktuell nicht vorhersehbar, so dass die Reduzierung der Umlagebeiträge für eine leichte Entlastung der Minijob-Arbeitgeber sorgen dürfte.
Beispiel Arbeitgeberbeiträge für Minijobber 2022:
Ein Minijobber verdient monatlich 450 Euro.
Arbeitgeberbelastung:
Krankenversicherung
450 Euro x 13 % = 58,50 Euro
Rentenversicherung
450 Euro x 15 % = 67,50 Euro
Pauschsteuer
450 Euro x 2 % = 9,00 Euro
U1-Umlage
450 Euro x 0,9 % = 4,05 Euro
U2-Umlage
450 Euro x 0,29 % = 1,31 Euro
Insolvenzgeldumlage
450 Euro x 0,09 % = 0,41 Euro
Die Pauschsteuer kann auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden. Sie wird jedoch oftmals vom Arbeitgeber getragen, daher wird sie hier als Arbeitgeberbelastung mit aufgeführt.
Die Gesamt-Arbeitgeberbeiträge für den Minijobber belaufen sich in diesem Beispiel auf 140,77 Euro, dies sind Gesamtkosten von 590,77 Euro für einen Minijobber – im Vergleich zum Jahr 2021 sinken sie leicht (591,80 Euro in 2021).
Anhebung des Mindestlohns 2022
Ab 1. Januar 2022 steigt der Mindestlohn von 9,60 Euro je Stunde auf 9,82 Euro. Dies kann in einigen Fällen bedeuten, dass die Beitragsentlastung für Minijobber 2022 durch die Anhebung des Mindestlohns vollends aufgezehrt wird.
Ab 1.10.2022 steigt der Mindestlohn auf 12 Euro je Stunde
Artikel-Tipp – Arbeitgeberbelastung 2023
„Denn auch diese sinkt auf 0,9 Prozent (von 0,12 Prozent bis 31. Dezember 2021).“
Das würde eine satte Steigerung bedeuten. Tatsächlich beträgt der neue Beitrag 0,09 %
Kommas sind eine Wissenschaft für sich 🙂
besten Dank – habe ich angepasst !!! jetzt sind dort 0,09 Prozent vermerkt!!!