Zahlen Sie den Lohn pünktlich, denn eine verspätete Lohnzahlung kann Sie als Arbeitgeber teuer zu stehen kommen. Zahlen Sie den Lohn verspätet, kann auch ein Minijobber von Ihnen Schadenersatz verlangen.
Verspätete Lohnzahlung – Vorleistungspflicht des Minijobbers
Bei Arbeitsverträgen ist der Arbeitnehmer (Minijobber) im Grunde vorleistungspflichtig. Das bedeutet er muss zunächst seine Arbeitsleistung erbringen und erhält dann sein Gehalt. Wenn die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen ist, dies dürfte der Regelfall sein, so erhält er seine Vergütung ebenfalls nach Zeitabschnitten. Anders: Ihre Minijobber haben Anspruch auf eine fristgerechte Lohnzahlung. Vermeiden Sie daher eine verspätete Lohnzahlung.
Wichtiger Hinweis – neue Rechtsauffassung: Das Bundesarbeitsgericht hat im Jahr 2018 entschieden, dass die Verzugsschadenspauschale im Arbeitsrecht nicht anwendbar ist. Der Inhalt dieses Artikels entspricht daher nicht mehr der aktuellen Rechtsauffassung (BAG-Urteil vom 28.9.2018; Az: 8 AZR 26/18).
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Konkret: Steht im Arbeitsvertrag die Vergütung beträgt 450 € im Monat, so hat der Minijobber einen Anspruch auf seine Vergütung nach Ablauf des Monats, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde, also zum 1. des Folgemonats.
Abweichung möglich – verhindern verspätete Lohnzahlung
Allerdings kann von diesem Grundsatz (§ 614 BGB) im Arbeitsvertrag abgewichen werden. Wichtig ist es hierbei, dass Sie überhaupt eine Vereinbarung fixiert haben.
So ist es durchaus üblich, dass die Minijobber ihren Lohn zum Monatsende oder zum 15. des Folgemonats erhalten.
In der vertraglichen Regelung zur Vergütung sollten Sie daher nicht nur auf die Höhe der Entlohnung achten, sondern auch auf die Fixierung eines Zahlungszeitpunkts. Sie sollten daher bereits im Vorfeld mit Ihrem Lohnsachbearbeiter bzw. dem Lohnbüro sprechen, wann die Lohnabrechnung abgeschlossen ist und der Lohn ausgezahlt werden kann.
Bei der Abrechnung von festen Monatsgehältern ist dies meist ohne Probleme frühzeitig zu bestimmen, da hier in aller Regel vertraglich festgesetzt ist, wieviel der Minijobber monatlich verdient.
Verspätete Lohnzahlung: Vorsicht bei Stundenlohn
Anders sieht es hingegen bei Stundenlöhnern aus, da hier das Entgelt oftmals variabler ist und zum Monatsende noch gar nicht die monatlich geleisteten Arbeitsstunden ausgezählt sind. Hier kann es daher Sinn machen einen späteren Auszahlungstermin zu vereinbaren.
Gleiches gilt natürlich auch, wenn Sie Akkordzuschläge oder die Zuschläge für Sonn-, Feiertags und Nachtarbeit vergüten. Auch hier kann oftmals keine exakte Lohnzahlung zum Monatsletzten bzw. Monatsersten erfolgen, da noch nicht alle erforderlichen Parameter, wie Arbeitsstunden oder Zuschlagsstunden ausgewertet sind.
Achtung, wenn Sie einen Betriebsrat haben. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG steht dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich Zeit, Ort und Art der Entgeltzahlung zu. Beziehen Sie diesen also unter Umständen mit in Ihre Überlegungen ein.
Das sind die Rechtsfolgen: Verspätete Lohnzahlung
Wenn Sie als Arbeitgeber, den Lohn verspätet zahlen sind Sie auch ohne Mahnung im Verzug, wenn die Lohnzahlung nach dem Kalender bestimmt ist. Dies ergibt sich aus § 286 Absatz 2 Nr. 1 BGB.
Das kann dazu führen, dass
- dass der Arbeitgeber einen dem Arbeitnehmer entstandenen Schaden ersetzen muss,
- zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet ist,
- eine Verzugsschadenspauschale von 40 Euro leisten muss.
- der Arbeitnehmer unter Umständen zur außerordentlichen Kündigung berechtigt ist.
Lassen Sie es nicht soweit kommen. Eine verspätete Lohnzahlung kann Sie schließlich bis zu 40 € je Minijobber kosten!!!
Aktualisierung 24.11.2018 – es gilt eine andere Rechtsauffassung.
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zum wiederholten Mal zahlt mein MiniJob Arbeitgeber den Lohn verspätet, in den vergangenen Monaten , bzw. gar nicht für April 2023. Habe bereits mehrmals die Lohnzahlung angemahnt aber außer einem Versprechen zur Zahlung ist bis dto. nichts geschehen. Ich habe zum 22.5.2023 eine Frist gesetzt. Kann ich nach Ablauf des 22.5. eine Abmahnung zustellen oder gleich einen Mahnbescheid beantragen.
Danke im Voraus !
Guten Tag,
eine Abmahnung seitens des Arbeitnehmers ist (aus meiner Sicht) sehr ungewöhnlich.
Vielleicht sollten Sie in einem Gespräch mit dem Arbeitgeber klarstellen, dass ohne Entgelt keine Gegenleistung (Arbeitsleistung) mehr erfolgen kann. Von außen ist das immer schwer zu beurteilen, aber entscheidend dürfte doch sein, ob sich ein Arbeitsverhältnis lohnt, wenn kein Lohn gezahlt wird.
viele Grüße