Ist die Rentenversicherungspflicht im Minijob sinnvoll?

Ist die Rentenversicherungspflicht im Minijob sinnvoll?

Die Frage, ob die Rentenversicherungspflicht im Minijob, also es für einen Minijobber, sinnvoll ist, im Minijob Rentenversicherungsbeiträge selbst zu zahlen, muss je nach Einzelfall bewertet werden. Aber dazu komme ich noch etwas später.

Für den Arbeitgeber ist es im Grunde uninteressant, ob der Minijobber rentenversicherungspflichtig beschäftigt ist oder sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt. Denn der Arbeitgeber ist finanziell in beiden Fällen mit den pauschalen Rentenversicherungsbeiträgen beteiligt.

Rentenversicherungspflicht im Minijob

Für den Arbeitnehmer sind die rentenversicherungspflichtigen Zeiten als Minijobber denen einer vollwertigen Rentenversicherungszeit (als Vollbeschäftigter) grundsätzlich gleichgestellt. Diese Zeit unterscheidet sich vom Status her nicht dem einer versicherungspflichtigen (Voll)Beschäftigung.

So wirkt sich die Rentenversicherungspflicht im Minijob im Regelfall rentensteigernd aus und in einigen Fällen auch anspruchsbegründend, wenn dem Arbeitnehmer für einen Rentenanspruch nach „Zeiten“ fehlen.

Daneben kann die Rentenversicherungspflicht auch die Voraussetzungen für einen Riestervertrag des Minijobbers begründen und er kann gegenüber dem Betrieb Leistungen der Betrieblichen Altersvorsorge (BAV) in Form der Entgeltumwandlung beanspruchen.

Rentenversicherungspflicht im Minijob – was bringt´s?

Finanziell ergibt sich derzeit je Beschäftigungsjahr als rentenversicherungspflichtiger Minijobber bei einem Entgelt von 450 € monatlich eine Rentenanwartschaft in Höhe von 4,45 € in den alten Länder bzw. 4,65 € in den neuen Ländern. Das gilt auch für einen Minijobber im Privathaushalt.

Im Vergleich zum rentenversicherungsfreien Minijob ist er damit besser gestellt, da hier nur 3,53 € monatliche Rentenanwartschaft erworben werden. Im Privathaushalt beschäftigte Minijobber erwerben hier nur eine monatliche Rentenanwartschaft von 1,18 € aufgrund der niedrigeren pauschalen Arbeitgeber-Rentenversicherungsbeiträge.

Daneben erwirbt der rentenversicherungspflichtige Minijobber pro Beschäftigungsjahr 12 Wartemonate, die für den ein oder anderen Beschäftigten sehr wertvoll sein können, um seine „Rentenzeiten voll zu kriegen“. Bei einem von der Rentenversicherungspflicht befreiten Minijobber entstehen bei einem Beschäftigungsjahr nur 4 Wartemonate (im Privathaushalt nur 2 Wartemonate).

Tipp: Falls ein Minijobber Fragen zu seinen Rentenzeiten und der erwarteten Rente hat, sollte er sich unbedingt bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung erkundigen.

Hier finden Sie eine Übersicht der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Bund.

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Beachten Sie bitte auch folgende Artikel zur Rentenversicherungspflicht im Minijob:

http://www.minijobs-aktuell.de/neue-flexirente-bringt-vorteile-fuer-minijobber/

http://www.minijobs-aktuell.de/so-gehts-rueckkehr-zur-rentenversicherungspflicht-bei-minijobbern/

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