Minijobgrenze steigt 2025

Minijobgrenze steigt 2025

Minijobgrenze 2025 steigt

Seite Ende 2022 ist die Minijobgrenze an den allgemeinen Mindestlohn gekoppelt. Sie ändert sich somit, wenn der Mindestlohn verändert wird. Für 2025 wird die Minijobgrenze daher auf 556 Euro monatlich angehoben.

Mindestlohn und Minijobgrenze 2025

Die Minijobgrenze ist seit Oktober 2022 an den Mindestlohngekoppelt. Sie wird seitdem anhand einer Formel berechnet, die auch die Mindestlohnhöhe beinhaltet.

Danach steigt die Minijobgrenze im Jahr 2025 auf 556 Euro monatlich (2024: 538 Euro). Ursache ist die Anhebung des Mindestlohns auf 12,82 Euro ab 01.01.2025.

Auswirkungen auf die Lohnabrechnung 2025

Für die Lohnabrechnung bedeutet diese Anhebung, dass ab 01.01.2025 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vorliegt, wenn das regelmäßige Entgelt im Monat nicht mehr als 556 Euro beträgt.

Mit der Anhebung der Minijobgrenze ist nicht zwingend eine Anhebung des Stundenlohns für den Minijobber selbst verbunden. Allerdings ist (auch) bei Minijobbern der Mindestlohn einzuhalten, der 2025 nicht unter 12,82 Euro je Stunde liegen darf.

Liegt der Stundenlohn bislang schon oberhalb des neuen Mindestlohns, ist keine Entgeltanpassung erforderlich.

Anders sieht es hingegen aus, wenn der aktuelle Stundenlohn des Minijobbers den neuen Mindestlohn unterschreitet, also weniger als 12,82 Euro je Stunde beträgt. Dann muss der Stundenlohn (zwingend) ab 2025 auf mindestens 12,82 Euro je Stunde angehoben werden.

Beispiel:

Kurt Knudsen arbeitet als Minijobber 8 Stunden je Woche und erhält dafür einen Stundenlohn von 12,50 Euro.

Da sein aktueller Stundenlohn den Mindestlohn 2025 (12,82 Euro) unterschreitet, erhält er ab 01.01.2025 eine Lohnerhöhung auf (mindestens) 12,82 Euro.

 

Minijobgrenze und Arbeitszeit

Die Arbeitszeit erfährt durch die neuerliche Mindestlohnerhöhung 2025 keine Änderung. Denn seit Oktober 2022 gilt grundsätzlich, dass ein Minijobber, der zum Mindestlohn beschäftigt ist, 10 Stunden wöchentlich arbeiten kann, ohne dass er die Minijobgrenze überschreitet.

Gestaltungsmöglichkeit 2025

Durch die Anhebung der Minijobgrenze 2025 besteht für Sie im Lohnbüro die Möglichkeit Ihren Minijobber mehr Lohn zu zahlen. Konkret kann der Monatslohn von 538 Euro auf 556 Euro monatlich erhöht werden.

Wichtig: Der neue Mindestlohn wird voraussichtlich im November 2024 per Rechtsverordnung veröffentlicht. Allerdings ist eigentlich noch eine Rechtsverordnung der EU zum Thema Mindestlohn umzusetzen, hierzu gibt es aber bislang noch keinen Gesetzentwurf der aktuellen Regierung, so dass hier vermutlich keine Änderungen mehr zu erwarten sind.

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