Urlaubsanspruch im Minijob 2024
Sommerzeit ist Urlaubszeit. Das gilt auch für Minijobber, denn auch Minijobber haben einen Urlaubsanspruch. Das bedeutet, dass auch die geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer Urlaub nehmen können. Doch wie viele Urlaubstage bekommt ein Minijobber eigentlich?
Grundsätzlich kann der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers (auch Minijobbers) im Arbeitsvertrag geregelt sein. Doch wie berechnet sich dieser Urlaubsanspruch bei Teilzeitkräften, wie beispielsweise Minijobbern? Ein wichtiges Kriterium dabei ist die Anzahl der Wochenarbeitstage. Der Urlaubsanspruch bemisst sich nämlich im Grunde anteilig an dem Urlaubsanspruch eines Vollzeitarbeitnehmers, wobei der Anteil von den Wochenarbeitstagen abhängt.
Anteiliger Urlaubsanspruch im Minijob
Minijobber sind in aller Regel Teilzeitkräfte, die nicht jeden Wochentag arbeiten. Vielfach werden die Minijobber nur an ein oder zwei Wochentagen eingesetzt. Trotz dieser „Teil-Arbeit“ haben natürlich auch die Minijobber einen Urlaubsanspruch. Dabei ist zunächst zu beachten, dass Minijobber bei der Anzahl der Urlaubstage aufgrund ihrer Teilzeitarbeit nicht schlechter gestellt werden dürfen als Vollzeitarbeitnehmer. Aber natürlich auch nicht besser.
Der Betrieb muss daher den Urlaubsanspruch für die Minijobber anteilig berechnen. In der Praxis hat sich dazu eine Verhältnisrechnung etabliert. Hierbei wird der Urlaubsanspruch im Minijob entsprechend dem Verhältnis der Arbeitstage zwischen Minijobber und Vollzeitarbeitnehmer gebildet.
Das bedeutet, die Urlaubsansprüche des Minijobbers berechnen sich aus dem Verhältnis der Wochenarbeitstage zwischen Minijobber (Teilzeit) und Vollzeitarbeitnehmer.
Beispiel:
Ein Minijobber arbeitet immer freitags in einem Betrieb. Die Vollzeitarbeitnehmer arbeiten in einer 5-Tage-Woche und haben einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Jahr.
Der Urlaubsanspruch des Minijobbers ist nun im Verhältnis 1 : 5 zu ermitteln. Schließlich arbeitet der Minijobber nur einen Wochentag und die Vollzeitkräfte 5 Tage je Woche.
Der Minijobber hat somit im Jahr 6 Urlaubstage (= 30 Urlaubstage : 5 Wochenarbeitstage x 1 Wochenarbeitstag).
Urlaubsanspruch im Minijob – anteiliger Tagesanspruch
Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Urlaubstag bedeuten, sind aufzurunden auf einen vollen Urlaubstag (§ 5 Absatz 2 Bundesurlaubsgesetz).
Beispiel:
Ein Minijobber arbeitet immer freitags in einem Betrieb. Die Vollzeitarbeitnehmer arbeiten in einer 5-Tage-Woche und haben einen Urlaubsanspruch von 28 Tagen im Jahr.
Der Urlaubsanspruch des Minijobbers ist nun im Verhältnis 1 : 5 zu ermitteln. Schließlich arbeitet der Minijobber nur einen Wochentag und die Vollzeitkräfte 5 Tage je Woche.
Der Minijobber hat somit im Jahr 6 Urlaubstage. Zwar beträgt der rechnerische Urlaubswert „nur“ 5,6 Tage, diese sind jedoch auf volle Urlaubstage aufzurunden.(5,6 = 28 Urlaubstage : 5 Wochenarbeitstage x 1 Wochenarbeitstag).
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Urlaubsanspruch im Minijob ohne feste Arbeitszeit
Die oben beschriebene Berechnung des Urlaubsanspruchs im Minijob funktioniert natürlich nur, wenn es sich bei dem Minijobber um einen Arbeitnehmer mit festen Wochenarbeitstagen handelt. Doch dies ist ja gerade bei Minijobbern oft nicht der Fall.
Vielmehr werden ja gerade Minijobber flexibel eingesetzt, so dass eine feste Wochenarbeitszeit nicht gegeben ist. In diesen Fällen können Sie die oben gezeigte Berechnungsmethode nicht anwenden. Hier können Sie aber einen Vergleich mit dem Jahresurlaubsanspruch eines Vollzeitarbeitnehmers einen Vergleich ziehen. Dafür vergleichen Sie dann nicht die Wochenarbeitstage von Minijobber und Vollzeitarbeitnehmer, sondern die Jahresarbeitstage.
Beispiel:
Ein Minijobber hat 7 Arbeitseinsätze im Monat. Die Vollzeitarbeitnehmer in dem Betrieb haben eine 5-Tage-Woche und einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen.
In diesem Fall können Sie die Jahresarbeitseinsätze des Minijobbers ermitteln und diese mit den Jahresarbeitstagen eines Vollzeitarbeitnehmers ins Verhältnis setzen.
Jahresarbeitseinsätze des Minijobbers: 7 Monatseinsätze x 12 Monate = 84 Jahreseinsätze
Jahresarbeitstage des Vollzeitarbeitnehmers: 5 Tage x 52 Wochen = 260 Arbeitstage
84 Einsätze : 260 Arbeitstage x 30 Tage = 9,7 Urlaubstage entspricht 10 Urlaubstagen.