Minijobgrenze 2024 steigt

Minijobgrenze 2024 steigt

Minijobgrenze 2024

Mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 Euro steigt auch die Minijobgrenze 2024. Die Minijobgrenze beträgt dann 538 Euro im Monat.

Seit Oktober 2022 ist die Minijobgrenze an den Mindestlohn gekoppelt. Steigt der Mindestlohn, erhöht sich auch die Minijobgrenze. Nachdem seit Oktober 2022 der Mindestlohn auf 12 Euro die Stunde festgelegt wurde, betrug die Minijobgrenze 520 Euro im Monat.

Ab 2024 erhöht sich die Minijobgrenze (Geringfügigkeitsgrenze) um 18 Euro auf dann 538 Euro für das Jahr 2024. Damit liegt ein Minijob 2024 vor, wenn das regelmäßige Entgelt im Monat nicht mehr als 538 Euro beträgt bzw. 6.456 Euro im Jahr.

Maximal – inklusive zulässiger Überschreitungen – darf ein Minijobber 7.532 Euro verdienen – danach ist der Minijobberstatus dahin.

Folgen der Minijobgrenze 2024

Durch die Anhebung der Minijobgrenze können Minijobber ab 2024 bis zu 538 Euro im Monat als Minijobber verdienen. Dies heißt aber in aller Regel nicht, dass die Minijobber – durch die höhere Verdienstgrenze – mehr arbeiten können. Vielmehr dürfte sich das Arbeitsvolumen der Minijobber 2024 nicht ändern, da schließlich auch der Mindeststundenlohn angehoben wird.

Tatsächlich dürfte sich in der Praxis lediglich der Verdienst bei einigen Minijobbern von 520 Euro auf 538 Euro im Monat erhöhen, ohne dass es zu einer Ausweitung der Arbeitsstunden kommt.

Grundsätzlich gilt, dass ein Minijobber 10 Stunden je Woche zum Mindestlohn arbeiten darf, ohne dass er die Minijobgrenze überschreitet.

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Für Betriebe, die Minijobber beschäftigten, steigen somit (leicht) die Lohnnebenkosten und die Kosten für Minijobber insgesamt. Die Arbeitgeberbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung (Pauschalbeiträge) für Minijobber bleiben unverändert bei 13 Prozent bzw. 15 Prozent auf das beitragspflichtige Arbeitsentgelt. Auch die Pauschsteuer in Höhe von 2 Prozent ändert sich nicht.

Midijobbereich 2024

Neben der Minijobgrenze steigt ab 2024 auch die untere Entgeltgrenze für den Übergangsbereich (Midijobbereich) auf 538,01 Euro. Ein Midijob liegt somit 2024 vor, wenn das regelmäßige Monatsentgelt im Übergangsbereich von 538,01 Euro bis 2.000 Euro im Monat liegt.

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2 Antworten

  1. Lang sagt:

    Bisher immer einverstanden mit den Infos.
    Da die Pflegeversicherung steigt, fehlt mir eine Info, wie sich diese Steigerung auf den Minijobber auswirkt oder auswirken kann!

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