Mindestlohn von 12 Euro gilt ab Oktober 2022
Ab 1.10.2022 gilt ein Deutschland ein Mindest-Stundenlohn von 12 Euro je Stunde. Unter diesem Wert, darf im Grunde kein Arbeitnehmer mehr beschäftigt werden. Das gilt übrigens auch für Minijobber und Aushilfen.
Der Gesetzgeber hat den Mindestlohn ab 1.10.2022 auf 12 Euro je Stunde angehoben. Ursprünglich war die Idee, dass der Mindestlohn durch eine unabhängige Mindestlohnkommission alle zwei Jahre neu bestimmt wird. Doch von dieser Regelung hat sich der Gesetzgeber 2022 verabschiedet und zum 1.10.202 einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn verabschiedet. Anschließend soll (so der Gesetzgeber) der Mindestlohn wieder durch eine Mindestlohnkommission festgelegt werden. Ab 2024 soll dann ein neuer (höherer) Mindestlohn gelten.
Ausgenommen vom Mindestlohn sind nur einige bestimmte Personenkreise. Dazu gehören Auszubildende mit der Ausbildungsvergütung und Jugendliche, solange sie das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
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Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung
Die Anhebung des Mindestlohns bringt einige Arbeiten im Lohnbüro ab Oktober 2022 mit sich. So muss im Lohnbüro geprüft werden, welche Arbeitnehmer bislang weniger als 12 Euro je Stunde verdient haben und daher ab 1.10.2022 eine Lohnerhöhung auf (mindestens) 12 Euro erhalten müssen.
Die Ermittlung bei den Stundenlöhnern dürfte relativ einfach sein, da der Stundenlohn hier ja fest vereinbart ist.
Komplizierter wird es bei den Festgehältern (Monatslöhnern). Hier muss nämlich individuell ermittelt werden, wie hoch der Stundenlohn ist.
In der Theorie wird hier immer gern davon gesprochen, dass der Stundenlohn bei den Monatslöhnern zu ermitteln ist. Doch das ist in der Praxis häufig aufwendiger als gedacht. Denn gerade bei vielen Minijobbern existieren dazu keine oder wenig konkrete Regelungen.
Idealerweise finden Sie dazu einen Hinweis im Arbeitsvertrag. Hier könnten sich Formulierungen finden wie, „der Arbeitnehmer arbeitet x Stunden je Woche“ oder „y Stunden im Monat“.
In einigen Arbeitsverträgen versteckt sich ein Hinweis auf die Stundenanzahl bei den „Entgeltkürzungsvorschriften“. Hier ist dann beschrieben, wie bei anteiligen Abrechnungsmonaten das Entgelt berechnet bzw. gekürzt wird.
Findet sich auch dort nichts, so sollten Sie praktikabel vorgehen und sich anschauen, wie viele Stunden der Arbeitnehmer im vergangenen Jahr im Schnitt gearbeitet hat. Diesen Wert sollten Sie dann vertraglich mit dem Arbeitnehmer vereinbaren (um bei einer Prüfung etwas Schriftliches vorlegen zu können.
Lohngefüge und Mindestlohn
Sollten Sie durch die Mindestlohnerhöhung gezwungen sein, den Stundenlohn bei einigen Arbeitnehmern anzuheben, so achten Sie auch darauf, ob Sie (demnächst) das gesamte Lohngefüge anpassen sollten. So kann durch die Anhebung der unteren Lohngruppen auf das Mindestlohnniveau der Abstand zu den mittleren Lohngruppen ins Ungleichgewicht gekommen sein. Die Folge: Sie können für die mittleren (und höheren) Lohngruppen gleich die nächsten Entgelterhöhungen einpreisen.
Eine Antwort
[…] Oktober 2022 steht dann die nächste Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro je Stunde an. Hier sind dann die Löhne für alle anzupassen, die bis dahin noch keine 12 Euro je Stunde brutto […]