Minijobs und Lohnsteuerbescheinigung 2020

Minijobs und Lohnsteuerbescheinigung 2020

Minijobs und Lohnsteuerbescheinigung 2020

Auch für Minijobber ist eine Lohnsteuerbescheinigung 2020 auszustellen. Allerdings nur, wenn der Minijobber auch mit einer Steuerklasse abgerechnet worden ist. Der Großteil der Minijobber erhält hingegen keine Lohnsteuerbescheinigung 2020, da die Abrechnung mit der Pauschsteuer erfolgt ist.

Minijobs und Lohnsteuerbescheinigung 2020?

Jeder Arbeitnehmer, der nach seiner individuellen Steuerklasse, also den abgerufenen Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM), abgerechnet worden ist, erhält zum Ablauf des Arbeitsverhältnisses bzw. zum Ablauf des Kalenderjahres eine Lohnsteuerbescheinigung.

Diese Lohnsteuerbescheinigung enthält die steuerpflichtigen Einnahmen des Arbeitnehmers aus der Beschäftigung (Arbeitslohn) sowie die darauf entfallenen Steuerbeträge. Die Übermittlung an das Finanzamt übernimmt der Arbeitgeber. Dieser muss die Lohnsteuerbescheinigungen der Arbeitnehmer (also auch der betroffenen Minijobber) spätestens bis 28.2.2021 für das abgelaufene Kalenderjahr 2020 an die Finanzverwaltung elektronisch übermitteln.

Der Minijobber erhält in der Regel einen Ausdruck der übermittelten Daten (Protokoll der Lohnsteuerbescheinigung) anschließend ausgehändigt.

Aber selbst, wenn eine Lohnsteuerbescheinigung für Minijobber erstellt wird, sind bei Minijobbern oft gar keine Steuerdaten enthalten. Denn in den Steuerklassen 1 bis 4 fallen im Minijob keine Lohnsteuern an. Somit ist dann zwar der steuerpflichtige Arbeitslohn vermerkt, aber keine Lohnsteuern (denn diese sind gar nicht erhoben worden).

Anders sieht es in den Steuerklasse 5 und 6 aus. Hier fallen auch im Minijob oftmals Steuern an, so dass in den Lohnsteuerbescheinigungen dieser Arbeitnehmer Werte enthalten sein dürften.

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Minijobs und Lohnsteuerbescheinigung 2020 – Zeitpunkte

Die Lohnsteuerbescheinigungen sind auch für Minijobber zum Ende der Beschäftigung zu erstellen. Das bedeutet, wenn ein Minijobber aus Ihrem Betreib ausscheidet, ist eine Lohnsteuerbescheinigung zu erstellen und zu versenden.

Gleiches gilt zum Kalenderjahreswechsel. Dann erhalten die steuerpflichtigen Arbeitnehmer (Minijobber) ihre Lohnsteuerbescheinigungen für das abgelaufene Kalenderjahr.

In den Lohnsoftwareprogrammen werden die Lohnsteuerbescheinigungen 2020 oftmals beim Monatswechsel in den Januar 2021 angeboten oder zusammen mit der Abrechnung für den Januar 2021, so dass die Daten rechtzeitig vor Fristablauf zur Verfügung stehen.

Minijobs und Lohnsteuerbescheinigung – Besonderheiten

Im Jahr 2020 hat das Infektionsschutzgesetz besondere Bedeutung erlangt. Denn durch die Corona-Pandemie sind Quarantänemaßnahmen wesentlich häufiger durchgeführt worden als in den Jahren zuvor. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Arbeitnehmer (auch Minijobber) eine Entschädigungsleistung von den zuständigen Entschädigungsbehörden, in der Regel die ortsansässigen Gesundheitsämter. Werden solche Entschädigungsleistungen gezahlt, sind diese in der Zeile 15 der Lohnsteuerbescheinigung zu erfassen. Denn die Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz unterliegen dem Progressionsvorbehalt und sind daher extra in der Lohnsteuerbescheinigung 2020 auszuweisen.

Anmerkung: In der Zeile 15 werden auch Mutterschaftsleistungen oder Kurzarbeitergeld eingetragen. Letzteres hat für Minijobber jedoch keine Bedeutung.

Keine Lohnsteuerbescheinigung 2020 für Minijobber

Wird bei Minijobbern in der Abrechnung die Pauschsteuer in Höhe von 2 Prozent berücksichtigt (oder auch von 20 Prozent), dann ist keine Lohnsteuerbescheinigung zu erstatten.

Weitere Informationen zu Minijobs und Lohnsteuerbescheinigung 2020 finden Sie hier

Aktuelle Infos zur Lohnsteuerbescheinigung 2022

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