Mindestlohn für Auszubildende beschlossen

Mindestlohn für Auszubildende beschlossen

Es hat sich bereits angekündigt. Ab 2020 wird der Mindestlohn für Auszubildende eingeführt. Nachdem sich die Bundesregierung zur Einführung eines Mindestlohns für Auszubildende geeinigt hat, stimmte der Bundesrat am 28.6.2019 der Neuregelung zu.


Der Mindestlohn für Auszubildende soll für neue Ausbildungsverträge ab 1.1.2020 gelten, die außerhalb der Tarifbindung liegen. Auch zur Höhe des Azubi-Mindestlohns gibt die Reform des Berufsbildungsgesetzes Auskunft.

So soll der Mindestlohn für Auszubildende im 1. Lehrjahr 515 Euro monatlich im Jahr 2020 betragen. Ab 2021 soll der Mindestlohn für Auszubildende dann auf 550 Euro monatlich ansteigen. Weitere Steigerungen sind für die Folgejahre geplant. Konkret soll 2022 ein Azubi-Mindestlohn von 585 Euro im Monat und 2023 die Mindestausbildungsvergütung 620 Euro je Monat betragen. Die Werte gelten jeweils für das 1. Ausbildungsjahr.

Außerdem ist eine Anhebung im Laufe der Ausbildung geplant, so dass der Mindestlohn für Auszubildende im 2. Lehrjahr um 18 Prozent steigen soll, um 35 Prozent im 3. Ausbildungsjahr und um 40 Prozent im 4. Ausbildungsjahr.

Achtung: Es ist jedoch auch beabsichtigt, eine Abweichung nach unten des Mindestlohns für Auszubildende zuzulassen, wenn ein gültiger Tarifvertrag besteht.

Weitere Änderungen der Berufsausbildung

Daneben sind auch noch weitere Änderungen bei der Berufsausbildung geplant. Dies betrifft die Änderung von Bezeichnungen von Fortbildungsabschlüssen sowie eine Ausweitung der Teilzeitausbildung. Dabei soll die Ausbildung in Teilzeit für mehr Personen möglich sein. Bislang gibt es die Teilzeit-Ausbildung bereits für junge Eltern. Zukünftig sollen mehr Menschen die Chance auf Teilzeit-Ausbildung haben.

Interessant dürfte die „Aufwertung“ von höherqualifizierenden Fortbildungsabschlüssen werden. Hier soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Fortbildungsabschlüsse angestrebt werden. Solche Abschlüsse sollen dann künftig „Geprüfter Berufsspezialist“, Bachelor Professional“ oder „Master Professional“ heißen.

Die Änderungen sollen zum 1.1.2020 in Kraft treten. Sobald es weitere Informationen dazu gibt, lesen Sie diese hier im Blog.

Mehr zu dem Thema finden Sie hier.

Mindestausbildungsvergütung 2025

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2 Antworten

  1. Hilke sagt:

    Ein sehr wichtiger Schritt. Meinen Blog (Link von Moderator entfernt) 10 euro woche. de lesen viele Menschen mit sehr geringem Einkommen. Darunter auch Leute, die mit dem geringen Auszubildenden Gehalt gerade mal so über die Runden kommen. Ist schon heftig wie hoch das Armutsrisiko ist, wenn man eine Berufsausbildung macht.

  2. Dennis sagt:

    Eine hervorragende Nachricht! aber nicht nur in puncto Bezahlung sollten Unternehmen auf ihre Azubis eingehen. Auch beim Start ins Ausbildungsjahr 2019 können massive Weichen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit gestellt werden. Und das mit ein paar ganz einfachen Maßnahmen und Stellschrauben, die am Ende den Unterschied darüber machen können, wie die jungen Menschen den Start ins Berufsleben erleben.

    Informationen hierzu habe ich in einen Blogbeitrag gepackt, xxxxx Verlinkung gelöscht vom ModeratorXXXX

    Allen einen guten Start in das Ausbildungsjahr 2019!

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