Haushaltshilfen als Minijobber beschäftigen
In vielen Privathaushalten werden Haushaltshilfen als Minijobber beschäftigt. Dabei sind allerdings einige Voraussetzungen zu beachten, damit es nicht zu Schwarzarbeit kommt und bei der Haushaltshilfe im Minijob alles korrekt abläuft. Der Vorteil für den Privathaushalt: Kaum Sozialbeiträge für Haushaltshilfen als Minijobber. Denn bei Haushaltshilfen als Minijobber gelten günstige Beiträge.
Haushaltshilfen als Minijobber: Privathaushalt ist Arbeitgeber
Sofern Sie Haushaltshilfen in Ihrem Privathaushalt beschäftigen wollen, sollten Sie diese unbedingt bei der Minijob-Zentrale anmelden. Ansonsten kann es sich dabei nämlich um „Schwarzarbeit“ handeln und dies kann teure Folgen haben.
Um als Arbeitgeber aufzutreten, sind einige Voraussetzungen zu schaffen. Ein Betrieb (und das ist in diesem Fall der Privathaushalt) erhält beispielsweise stets eine Betriebsnummer vom Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit. Diese Betriebsnummer ist „die Kennzeichnung“ des Betriebes für alle Belange mit der Minijob-Zentrale, die als Einzugsstelle für die Beiträge für die Haushaltshilfen als Minijobber fungiert.
Ohne eine solche Betriebsnummer können Sie im Grunde am Haushaltsscheckverfahren nicht teilnehmen. Die Beantragung erfolgt mittlerweile nur noch online bei der Betriebsnummernstelle der Bundesagentur für Arbeit. Daher sollten Sie sich um die Betriebsnummer kümmern, wenn Sie als Privathaushalt-Arbeitgeber Minijobber beschäftigen wollen.
Haushaltshilfen als Minijobber: Privathaushalt
Eine wichtige Voraussetzung, um in den Genuss der besonders günstigen Sozialversicherungsbeiträge für Minijobber im Privathaushalt zu kommen, ist dass es sich um typisch haushaltsnahe Tätigkeiten handelt. Dies sind unter anderem:
- Reinigungsarbeiten im Haus
- Fensterreinigung
- Gartenarbeiten, z. B. Rasenmähen, Heckenschnitt, Gartenpflege
- Kinderbetreuung, Babysitting
- etc.
Haushaltshilfen als Minijobber: Beschäftigung erkennen
Oft wird lapidar von der Beschäftigung von Arbeitnehmern gesprochen. Doch sollten Sie sich als Neu-Arbeitgeber im Privathaushalt zunächst verdeutlichen was „Beschäftigung“ bedeutet. Eine Beschäftigung ist eine nichtselbstständige Tätigkeit, die gegen Arbeitsentgelt – insbesondere in einem Arbeitsverhältnis – ausgeübt wird (§ 7 SGB IV).
Übernimmt hingegen eine Firma (mit eigenen Arbeitnehmern) die Tätigkeiten im Privathaushalt bei Ihnen und Sie bekommen diese Tätigkeiten regelmäßig von der Firma in Rechnung gestellt, so liegt hier keine Beschäftigung vor.
Eine Beschäftigung liegt daher im Privathaushalt regelmäßig vor, wenn es sich um ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Privathaushalt (Arbeitgeber) handelt, wobei der Arbeitnehmer haushaltsnahe Tätigkeiten gegen Entgelt ausübt.
Beispiel:
Hanna Hartmann reinigt den Privathaushalt der Familie Reichel an zwei Tagen je Woche jeweils 3 Stunden. Sie erhält dafür einen Stundenlohn von 10 EUR.
Im Monat Mai arbeitet sie insgesamt 30 Stunden für Familie Reichel und erhält dafür 300 Euro Entgelt. Es handelt sich um eine Beschäftigung (hier Minijob) im Privathaushalt.
Wenn Sie Haushaltshilfen als Minijobber im Privathaushalt beschäftigen, sollten Sie unbedingt für diese Minijobber eine Anmeldung bei der Minijob-Zentrale vornehmen. Die Abrechnung der Minijobber im Privathaushalt läuft über das Haushaltsscheckverfahren, welches Sie im Grunde selbst durchführen können.
Haushaltshilfen – Besonderheiten in der Abrechnung
Die Abrechnung der Minijobber in einem Privathaushalt läuft im Grunde wie bei allen anderen Minijobbern auch. Die Haushaltshilfen als Minijobber haben dieselben Rechte wie alle übrigen (gewerblichen) Minijobber auch. Einzig bei den Beiträgen wird es für den Privathaushalt (als Arbeitgeber) günstiger. Hier fallen nämlich lediglich jeweils 5 Prozent pauschale Arbeitgeberbeiträge für die Haushaltshilfen als Minijobber an.
Wollen Sie mehr Infos zu Haushaltshilfen als Minijobber
Wenn Sie mehr Informationen für die Abrechnung von Minijobbern in Privathaushalten wünschen, schreiben Sie mir gern ein Kommentar dazu.
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2 Antworten
Hi, if I have a Haushaltshilfe that I’m usually paying 520, and she has opted to pay her own RV, does this mean I should subtract the 3.6% from the 520 and transfer her the balance. So about 501.30€ per month. Then the minijobzentral will deduct this from me later? Also, how should I write her payslips? can I write them myself? or must they be electronic? Is there a recommended way to issue payslips in a Privathaushalt? thanks!
Hello,
in a Haushaltshilfejob, the employee has to pay 13,6% to the RV. So you have to reduce the 520 € about 13,6 % an the rest goes to the employee.
The 13,6 % have to pay to the minijob-zentrale with the „Haushaltsscheck.
You get more informations under
https://www.minijob-zentrale.de/DE/_hhs_kampagne/node?pk_campaign=Minijob-allgemein&pk_kwd=haushaltsscheck&pk_source=googleAds&pk_medium=cpc&pk_content=602361047195&gclid=Cj0KCQjw6KunBhDxARIsAKFUGs80_vINcnWOOxuVsxIiH0uAXMe3R1S_yvKe4OidNmi7ip-bDrc16G8aAoG-EALw_wcB