Wenn Zuschläge im Minijob den Status gefährden – Grundlohnhöhe – Teil 2
Die SFN-Zuschläge im Minijob können in bestimmten Fällen (teilweise9 beitragspflichtig zur Sozialversicherung sein. Auch wenn diese Fälle in aller Regel echte Ausnahmen sind, sollte jeder Lohnabrechner wissen, wann Zuschläge im Minijob den Status gefährden.
Steuerfreie SFN-Zuschläge sind nicht immer sozialversicherungsfrei. Die Höhe des Grundlohns spielt hierbei nämlich eine wichtige Rolle. Der Grundlohn ist nämlich nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen in der Steuer und auch in der Sozialversicherung steuerfrei bzw. beitragsfrei.
Übersteigt der Grundlohn diese Werte, so ist der Zuschlag auf den übersteigenden Teil nicht mehr beitragsfrei, sondern beitragspflichtig. Dies kann wiederum zu einem Überschreiten der Minijobgrenze führen
Zuschläge im Minijob und hoher Grundlohn
Allerdings sind diese Stundensätze für den Großteil der Minijobber sicherlich nicht relevant. Denn beitragsfrei sind nur die SFN-Zuschläge bis zu einem Stundengrundlohn von bis zu 25 EUR (in der Steuer 50 EUR je Stunde). Diese Stundenlöhne dürften bei Minijobbern eher die Ausnahme, denn die Regel sein.
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Beispiel:
Ein Minijobber erhält einen Stundenlohn von 30 EUR sowie SFN-Zuschläge in Höhe der prozentualen Höchstsätze. Er arbeitet an drei Sonntagen im Monat jeweils 5 Stunden (= 15 Stunden monatlich).
Für die Arbeit an den Sonntagen (15 Stunden) erhält er einen Sonntagszuschlag in Höhe von 50 %.
Berechnung des Stundenlohns für Sonntag:
15 Stunden x 30 EUR = 450 EUR
Berechnung Sonntagszuschlag steuerfrei:
15 Stunden x 30 EUR x 50 % = 225 EUR (steuerfrei)
Berechnung Sonntagszuschlag beitragsfrei:
15 Stunden x 25 EUR x 50 % = 187,50 EUR
Berechnung Sonntagszuschlag beitragspflichtig:
15 Stunden x 5 EUR (25 EUR übersteigender Betrag) x 50 % = 37,50 EUR
Der Sonntagszuschlag ist hier aufgrund des hohen Stundenlohns nicht vollständig beitragsfrei, so dass der ausgezahlte Sonntagszuschlag (teilweise) das beitragspflichtige Entgelt erhöht und damit bei der Ermittlung des regelmäßigen Entgelts berücksichtigt werden muss. Dies führt hier zu einem Überschreiten der Minijobgrenze und damit zu einer versicherungspflichtigen Beschäftigung.
Gesamtbrutto: 675 EUR
Steuerbrutto: 450 EUR
SV-Brutto: 487,50 EUR (= 450 EUR + 37,50 EUR)
Praxis-Hinweis:
Eine Übersicht der steuerfreien Höchstsätze der SFN-Zuschläge finden Sie hier.
Teil 1 – Wenn Zuschläge im Minijob den Status gefährden und tatsächliche Arbeitsleistung