Das regelmäßige Entgelt bei Minijobbern mit Stundenlohn ermitteln
Wenn es um das regelmäßige Entgelt bei Minijobbern geht, wird oft leider nicht ganz genau beurteilt. Das kann aber in einer Betriebsprüfung zur bösen Falle werden. Daher dokumentieren Sie, wie Sie das regelmäßige Entgelt bei Minijobbern ermitteln.
Regelmäßige Entgelt bei Minijobbern
Das regelmäßige Entgelt ist ein häufig verwendeter Begriff in der Sozialversicherung. Hierbei handelt es sich im Grunde um alle laufenden und einmaligen Einnahmen, auf die der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat oder mit denen er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit rechnen kann. Meist wird dabei von einem Jahreszeitraum ausgegangen, der ab des Beschäftigungsbeginns bzw. einer dauerhaften Entgeltänderung gebildet wird. Die Jahresbetrachtung erfolgt in die Zukunft gerichtet, also für den kommenden Jahreszeitraum.
In das regelmäßige Entgelt bei Minijobbern fließt bei der Ermittlung dabei das voraussichtliche Entgelt dieses Jahreszeitraums ein. Bei Gehaltsempfängern ist dies in aller Regel das Monatsentgelt sowie etwaige zugesicherte Einmalzahlungen.
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Beispiel:
Ein Minijobber verdient 400 Euro im Monat und erhält einmal jährlich ein 13. Gehalt in Höhe von 400 Euro.
Das regelmäßige Entgelt beträgt für den Jahreszeitraum somit 12 Monate x 400 Euro (= 4.800 Euro) zuzüglich des 13. Gehalts (= 4.800 Euro + 400 Euro). Insgesamt also 5.200 Euro für den Jahreszeitraum bzw. 433,33 Euro (= 5.200 Euro : 12) im Monat.
Regelmäßige Entgelt bei Minijobbern mit Stundenlohn
Bei Minijobbern mit einem Stundenlohn ist die Ermittlung des regelmäßigen Entgelts oft etwas komplizierter. Dennoch ist es aber natürlich auch hier machbar einen entsprechenden Wert zu ermitteln.
Haben Sie mit den Minijobbern eine feste Wochenstundenzahl (oder Monatsstundenzahl) vereinbart, so rechnen Sie einfach diese mit dem Stundenlohn auf den Jahreszeitraum hoch. Sofern zusätzliche Einmalzahlungen vereinbart sind, gehören diese auch hier zum regelmäßigen Entgelt.
Beispiel:
Ein Minijobber erhält einen Stundenlohn in Höhe des aktuellen Mindestlohns (9,19 Euro) und es ist eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden vereinbart.
Das regelmäßige Entgelt ermitteln Sie jetzt anhand der Wochenstundenzahl, hochrechnet auf ein Jahr (= 52 Wochen x 10 Stunden = 520 Stunden) multipliziert mit dem Stundensatz (= 520 Stunden x 9,19 Euro = 4.778,80 Euro) bzw. 398,23 Euro monatlich (= 4.778,80 Euro : 12).
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