Gleitzone soll zum Einstiegsbereich werden ab 2019

Gleitzone soll zum Einstiegsbereich werden ab 2019

Gleitzone 2019

Die Gleitzone soll zum Einstiegsbereich ab dem 1.7.2019 werden. Das geht aus einem entsprechenden Gesetzentwurf hervor. Die Beitragsberechnung soll im Zuge der Umbenennung ebenfalls wie der Entgeltbereich und die Regelungen zur Rentenversicherung angepasst werden.

Gleitzone soll zum Einstiegsbereich werden ab 2019

Durch die Neuregelungen soll der Name „Gleitzone“ dem neuen Begriff „Einstiegsbereich“ weichen. Doch nicht nur der Name soll sich ändern, sondern auch ein paar andere wichtige Details, die für Sie im Lohnbüro relevant sind. (Update 29.9.2018: Mittlerweile soll es nicht mehr Einstiegsbereich, sondern Übergangsbereich heißen.)

Gleitzone soll zum Einstiegsbereich werden ab 2019 – Entgeltbereich

Die Gleitzone wurde im Zuge der Hartz-Gesetzgebung im Jahr 2003 eingeführt. Seinerzeit wurde der Entgeltbereich für Gleitzonenarbeitnehmer von 400,01 € bis 800 € regelmäßiges Entgelt definiert. Dieser Entgeltbereich wurde dann ab 2013 – aufgrund der Erhöhung der Minijobgrenze auf 450 € – auf 450,01 € bis 850 € erhöht.

Ab 1.7.2019 soll dieser Entgeltbereich ausgeweitet werden und am oberen Ende 1.300 € betragen. Somit würde der neue Gleitzonenbereich ab 2019 im Entgeltbereich von 450,01 € bis 1.300 € liegen.

Für Sie in den Betrieben hat dies erhebliche Auswirkungen. Bislang wurde die Gleitzone in vielen Betrieben nicht angewendet, da es entweder Minijobber mit einem Entgelt von maximal 450 € oder Teilzeitbeschäftigte gab, die oberhalb von 850 € verdient haben. Durch die Ausweitung des Entgeltbereichs werden nun aber viel mehr Arbeitnehmer, insbesondere Teilzeitbeschäftigte, in den Gleitzonenbereich fallen.

Gleitzone soll zum Einstiegsbereich werden ab 2019 – Beitragsberechnung

Durch die Ausweitung des Entgeltbereichs wird sich auch die bislang bekannte Gleitzonenformel entsprechend verändern. Die Beitragstragung soll sich jedoch im Grunde nicht ändern. Es bleibt also grundsätzlich dabei, dass der Arbeitnehmer einen geringeren Beitragsanteil zur Sozialversicherung trägt als der Arbeitgeber.

Mehr Infos zur Gleitzonen-Beitragsberechnung finden Sie hier.

Gleitzone soll zum Einstiegsbereich werden ab 2019 – Rentenversicherung

Neu ist hingegen die Berücksichtigung des meldepflichtigen Entgelts in dem neuen Einstiegsbereich. Bislang wurde für Gleitzonenarbeitnehmer das durch die Gleitzonenformel reduzierte beitragspflichtige Entgelt gemeldet. Eine Ausnahme galt nur, wenn der Arbeitnehmer auf die Reduzierung des rentenversicherungspflichtigen Entgelts verzichtet hatte.

Ab 2019 soll nun aber für alle Arbeitnehmer im Einstiegsbereich zusätzlich das volle (tatsächliche) Entgelt im Rahmen der DEÜV-Meldungen an die Einzugsstellen gemeldet werden. Damit erhalten die Arbeitnehmer im Einstiegsbereich künftig höhere Entgeltpunkte für ihre Rente.

Für Sie im Lohnbüro wird es nun etwas komplizierter, da Sie die Beiträge zur Sozialversicherung (nach heutigem Stand) von der reduzierten beitragspflichtigen Einnahme berechnen müssen, aber in den Sozialversicherungsmeldungen zusätzlich das volle Entgelt in einem extra Feld melden müssen.

Anmerkung: Ursprünglich sollten die Neuregelungen zum 1.1.2019 in Kraft treten, zwischenzeitlich ist aber bekannt gegeben worden, dass die Änderungen erst zum 1.7.2019 kommen sollen – 13.11.2018.

Gleitzonenberechnung 2019

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3 Antworten

  1. angelika sagt:

    oh-ha,
    nun erkläre mir mal einer, wie das bei einer Mehrfachbeschäftigung funktionieren soll …

    eine Festanstellung – dann im Gleitzonenbereich (oder wie immer sich das nennen wird) und dazu wechselnde Zweitbeschäftigungen auch im Gleitzonenbereich … zusammen dann aber wieder (wenn aktuell zwei Beschäftigungen bestehen) sehr wahrscheinlich voll versicherungspflichtig … der Hauptarbeitgebr rechnet sich den Wolf und macht das auch nicht lange mit und der Arbeitgeber der Zweitbeschäftigung fängt gar nicht erst an …

    … und dass es da volle Rentenpunkte gibt, gilt doch maximal bis zur nächsten ‚Rentenrunde‘ …

  2. […] Tipp: Neuerungen in der Gleitzone 2019 […]

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