Haben auch Minijobber Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Haben auch Minijobber Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Immer wieder erhalte ich die Frage, ob auch Minijobber Anspruch auf Weihnachtsgeld haben? Die Antwort lässt sich leider nur mit einem „vielleicht“ beantworten. Es sind nämlich noch ein paar weitere Bedingungen zu klären, um diese Frage beantworten zu können.

Minijobber Anspruch auf Weihnachtsgeld – kein gesetzlicher Anspruch 

Ein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht weder für Vollzeit noch Teilzeitkräfte. Daher kann ein für Minijobber ein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld verneint werden.

Allerdings kann es aber aufgrund von tariflichen Regelungen dennoch zu einem Anspruch auf Weihnachtsgeld oder andere Sonderzahlungen für Minijobber kommen. Daher sollten Sie, wenn Sie tarifgebunden sind, einen Blick in den Tarifvertrag werfen. Hier ist in aller Regel recht ausführlich beschrieben, ob und für welche Personenkreise ein Anspruch auf Sondergratifikationen besteht. Aus einem Tarifvertrag kann sich also für Minijobber der Anspruch auf Weihnachtsgeld ableiten.

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Das gilt übrigens auch, wenn Sie als Betrieb zwar nicht tarifgebunden sind, aber in Ihren Arbeitsverträgen auf einen Tarifvertrag Bezug nehmen. Dann sind Sie nicht nur an die Stundenlohnhöhe nach dem Tarif gebunden, sondern oftmals auch an die Sonderzahlungen.

Vollzeitkräfte bekommen Weihnachtsgeld – Haben auch Minijobber Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Bekommen Ihre Vollzeitkräfte Weihnachtsgeld, so haben im Grunde auch Ihre Minijobber Anspruch auf Weihnachtsgeld. Denn Sie dürfen Ihre Minijobber nicht allein wegen der Ausübung eines Minijobs benachteiligen.

Es sei denn, es gibt sachliche Gründe dafür, dass Sie den Minijobber kein Weihnachtsgeld zahlen. Hierfür genügt es jedoch nicht nur auf den zeitlichen Umfang abzustellen. Vielmehr müssen Sie sachliche Gründe benennen können, um Ihren Minijobbern den Anspruch auf Weihnachtsgeld zu versagen.

Als sachliche Gründe können folgende gelten:

  • Unterschiede in der Arbeitsleistung,
  • unterschiedliche Qualifikationen,
  • unterschiedliche Berufserfahrung oder
  • unterschiedliche Arbeitsplatzanforderungen.

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Höhe des Weihnachtsgeldes

Wenn Ihre Minijobber Anspruch auf Weihnachtsgeld haben, so müssen Sie den Minijobbern natürlich nicht das Weihnachtsgeld in derselben Höhe wie Ihren Vollzeitkräften auszahlen. Vielmehr können Sie das Weihnachtsgeld der Minijobber anteilig kürzen.

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4 Antworten

  1. Brigitte Lewandofski sagt:

    Guten Tag
    Hab schon 2 mal Weihnachtsgeld als Mini jobber erhalten, diese Jahr nicht trotz das im Arbeitsvertrag kein Anspruch steht.
    Ist das rechtens.
    Danke

    • Marc Wehrstedt sagt:

      Guten Tag,
      wenn Sie aus dem Arbeitsvertrag keinen Anspruch auf ein Weihnachtsgeld haben und aus meiner Sicht keine betriebliche Übung einer Weihnachtsgeldzahlung vorliegt, haben Sie aus meiner Sicht keinen Anspruch darauf.

      Im Zweifel sollten Sie hier natürlich nochmals Ihren Steuerberater oder einen Anwalt zu Rate ziehen.

  2. Leo sagt:

    Moin,

    bei mir im Betrieb zahlt der Arbeitgeber ALLEN Mitarbeitern Urlaubs- und Weihnachtsgeld, abgesehen von mir und einem weiteren Mitarbeiter mit Minijob. Auf Nachfrage wird mir keine Begründung gegeben.

    Was kann ich in diesem Fall tun?

    Vielen Dank!

    • Marc Wehrstedt sagt:

      Guten Morgen,
      schwierig, im Grunde sollten alle Arbeitnehmer gleich behandelt werden.
      Eine Möglichkeit ist es (wenn vorhanden) den Betriebsrat einzuschalten.
      Die andere (wenn kein Betriebsrat vorhanden) noch einmal ein direktes Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und darauf hinzuweisen, dass es einen Gleichbehandlungsgrundsatz gibt, wonach „im Grunde“ alle Arbeitnehmer gleich behandelt werden sollen, sofern es keine begründeten Ausnahmen gibt.

      Wenn das alles nicht fruchtet, bleibt letztlich nur, den Job zu kündigen (wenn möglich) und einen anderen Job zu machen.

      Viele Grüße
      Marc Wehrstedt

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