Lohnabrechnung Oktober 2017 für Minijobber
Die Lohnabrechnung Oktober 2017 für Ihre Minijobber hält wieder einige Besonderheiten bereit. Neben den herkömmlichen Herausforderungen der Abrechnung, wie die Einhaltung der 450-€-Minijobgrenze, ist für die Lohnabrechnung Oktober 2017 auch noch der ein oder andere Feiertag in der Lohnabrechnung zu berücksichtigen.
Beitragsnachweis am 24.10.2017 fällig
Der Beitragsnachweis an die Minijob-Zentrale muss am 24.10.2017 bereits bei der Minijob-Zentrale vorliegen. Sollten Sie diesen noch nicht versendet haben, wird es jetzt höchste Zeit. Die Beiträge selbst müssen am 26.10.2017 auf dem Bankkonto der Minijob-Zentrale gutgeschrieben sein.
Lohnabrechnung Oktober 2017: Feiertagszuschläge berücksichtigen
Im Oktober 2017 gibt es neben dem 3. Oktober bundesweit noch einen weiteren Feiertag. Wir schreiben in diesem Jahr „das Luther-Jahr“ und daher ist der Reformationstag (31. Oktober) in diesem Jahr ein bundesweiter Feiertag.
Arbeiten Ihre Minijobber an einem Feiertag, so haben sie in aller Regel auch Anspruch auf die entsprechenden Feiertagszuschläge.
Keine Mindestlohnerhöhung im Oktober 2017
Eine Anpassung von Branchen-Mindestlöhnen hat es im Oktober 2017 nicht gegeben, so dass Sie hier keine Besonderheiten beachten brauchen.
Die nächsten Erhöhungen folgen dann im Bereich der Branchen-Mindestlöhne, zum Beispiel Pflege-Mindestlohn, ab 2018.
Lohnsteueranmeldung und Lohnabrechnung Oktober 2017
Sofern Sie auch für Ihre Minijobber eine Lohnsteueranmeldung abgeben müssen, weil diese individuell versteuert werden, müssen Sie die Lohnsteuer-Anmeldung für den Oktober 2017 bis spätestens 10. November (Freitag) an die Finanzverwaltung senden.
Herbstzeit und Entgeltfortzahlung
Im Oktober beginnt allmählich die kalte Jahreszeit. Das heißt auch für Sie, den ein oder anderen krankheitsbedingten Ausfall eines Minijobbers verkraften zu müssen.
Natürlich erhalten auch Minijobber bei krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeiten Entgeltfortzahlung, wenn Sie einen gelben Schein für die Krankheitszeiten vorlegen. Verlangen Sie daher ab dem ersten Krankheitstag auch von Ihren Minijobbern ein ärztliches Attest als Nachweis.
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Lohnabrechnung Oktober 2017: Herbstferien und Ferienjobber
Haben Sie Ferienjobber in den Herbstferien beschäftigt, prüfen Sie unbedingt die Vorbeschäftigungszeiten der kurzfristigen Aushilfen.
Denn vielfach liegen hier Vorbeschäftigungszeiten vor, die dazu führen können, dass eine kurzfristige Aushilfsbeschäftigung nicht mehr möglich ist!
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