Azubis sind keine Minijobber

Azubis sind keine Minijobber

Azubis sind keine Minijiobber

Azubis sind keine Minijobber! Diese Antwort kann ich immer wieder nur geben, wenn die Frage gestellt wird, ob es nicht auch irgendwie möglich ist, Azubis im 1. Lehrjahr als Minijobber abrechnen zu können. Schließlich ist der Verdienst oft nicht so hoch und da stellen sich viele Betriebe die Frage, ob ich nicht eine schlaue Idee habe, wie sie den Azubis zum Minijobber machen können.

Azubis sind keine Minijobber

Der Grund für diese Aussage liegt darin, dass Auszubildende einen besonderen Schutz genießen. Die Berufsausbildung soll nämlich dazu dienen einen Beruf zu erlernen, ohne dass sich der Auszubildende Gedanken über seine soziale Absicherung (Sozialversicherung) machen muss.

Artikel-Update: Eine aktuelle Version zu diesem Thema finden Sie mit dem Rechtsstand 2024 hier.

Deshalb werden in den einzelnen Sozialversicherungszweigen die Auszubildenden – oder anders formuliert: die zur Berufsausbildung Beschäftigten – in den Kreis der per Gesetz versicherten Personen mit aufgenommen. Es besteht für Auszubildende also zwingend Sozialversicherungspflicht.

Diese Sozialversicherungspflicht wird bei den Minijobbern aber extra ausgespart. Minijobber sind nämlich nicht versicherungspflichtig (Ausnahme kann die Rentenversicherung sein). Daher gilt: Azubis sind keine Minijobber.

Meldungen von Azubis

Die besondere Behandlung von Azubis in der Sozialversicherung macht sich im Übrigen auch daran fest, dass es eine eigene Personengruppe mit dem Schlüssel „102“ für Auszubildende gibt. Azubis sind immer sozialversicherungspflichtig.

Azubilohn unter 450 €

Das gilt selbstverständlich auch, wenn der Azubilohn nicht mehr als 450 € im Monat betragen sollte. Denn für die Versicherungspflicht der Auszubildenden ist der monatliche Verdienst belanglos. Es geht sogar so weit, dass bei einem Verdienst von nicht mehr als 325 € im Monat der Azubis selbst gar keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss, sondern der Arbeitgeber die Beiträge voll übernehmen muss. Hierbei handelt es sich um den besonderen Personenkreis der Geringverdiener.

Allerdings finden sich mittlerweile in der Praxis kaum noch Auszubildende, die in ihrer Ausbildung einen so geringen Monatslohn erzielen.

Mehr Informationen zu Geringverdienern finden Sie hier.

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Fazit: Auszubildende sind immer sozialversicherungspflichtig. Die Verdiensthöhe spielt bei diesem Personenkreis also keine Rolle für die versicherungspflichtige Beurteilung. Azubis sind keine Minijobber.

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Eine Antwort

  1. […] hauptsächlich um Minijobber handelt, sei an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Geringverdiener keine Minijobber […]

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