Welche Bedeutung haben die Wochenstunden bei Minijobs?
Haben die Wochenstunden bei Minijobs eine Bedeutung? Darf bei Minijobs eine bestimmte Anzahl an Wochenstunden nicht überschritten werden? Gilt noch die Grenze von 15 Wochenstunden bei Minijobs?
Wochenstunden bei Minijobs?
Diese Fragen tauchen immer wieder auf, wenn es um die Beurteilung von geringfügig entlohnten Beschäftigungen geht. Woher kommt diese Frage aber eigentlich? Die Frage nach den Wochenstunden bei Minijobs rührt noch aus der Zeit vor Einführung der Hartz-Gesetze, also vor 2003. Mit den Hartz-Gesetzen wurde der Begriff Minijobs auch in die betriebliche Lohnabrechnung eingeführt. Doch so ganz neu waren die Minijobs damals nicht. Denn auch schon vor 2003 gab es schon geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. Nur hießen diese damals nicht Minijobs, sondern geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Also so wie sie im Gesetz auch bezeichnet sind. Den Begriff Minijobs hat vor den Hartz-Gesetzen noch niemand verwendet.
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Die Beurteilung war zu dieser Zeit noch etwas anders. Es gab nämlich auch eine feste Entgeltgrenze von „x DM“ (wie heute) und zusätzlich gab es zu der Entgeltgrenze auch noch eine Zeitgrenze. Eine Beschäftigung war seinerzeit nur geringfügig entlohnt, wenn sowohl die Entgeltgrenze als auch die Zeitgrenze eingehalten wurde. Diese Zeitgrenze betrug zuletzt 15 Wochenstunden bei Minijobs. Wurde diese Anzahl an Wochenstunden bei Minijobs überschritten, dann war ein Minijob (geringfügige entlohnte Beschäftigung) nicht mehr möglich – selbst wenn die Entgeltgrenze eingehalten wurde.
Wochenstunden bei Minijobs: Stundengrenze bei Minijobs ein alter Hut?
Heute ist dieser Grenze von einer bestimmten Anzahl an Wochenstunden bei Minijobs jedoch nicht mehr aktuell. Seit 1.4.2003 (!) zählt für die Beurteilung der Minijobs nur noch die Entgeltgrenze von aktuell 450 € regelmäßigem Entgelt im Monat – bis Ende 2012 war die alte Grenze bei 400 €.
Eine gesetzliche Maximalanzahl an Wochenstunden bei Minijobs gibt es also nicht mehr. Allerdings gibt es durch die Einführung des Mindestlohns seit 2015 im Grunde aber nun doch wieder eine Stundengrenze bei den Minijobs. Denn durch die Festsetzung des gesetzlichen Mindestlohns, gilt letztlich doch eine Stundengrenze (je Monat) für Ihre Minijobber. Da das regelmäßige Entgelt nicht mehr als 450 € im Monat betragen darf, bedeutet dies auch, dass die Monatsstunden eine bestimmte Anzahl an Stunden aufgrund der Mindestlohnvorschriften nicht übersteigen darf.
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