Zulässiges Überschreiten der 538-Euro-Minijobgrenze
Ein Überschreiten der Minijobgrenze von 538 Euro ist zulässig. Allerdings müssen dabei bestimmte Bedingungen eingehalten werden, um den Minijobberstatus nicht zu gefährden.
Ein Überschreiten der Minijobgrenze von 538 Euro ist zulässig. Allerdings müssen dabei bestimmte Bedingungen eingehalten werden, um den Minijobberstatus nicht zu gefährden.
Wenn Arbeitssuchende einen Minijob ausüben, ist im Lohnbüro Fingerspitzengefühl und Wissen erforderlich.
Für Beschäftigte in der Gebäudereinigung gilt ab 2024 ein höherer Mindestlohn. Dieser gilt für alle Arbeitnehmer – auch für Minijobber in der Gebäudereinigungsbranche.
Der Midijobbereich ändert sich 2024 Denn nun beginnt er bei 538,01 Euro und endet bei 2.000 Euro regelmäßigem Monatsentgelt.
Auch für Minijobber sind die Jahresmeldungen zur Sozialversicherung bis spätestens 15.2.2024 elektronisch zu übermitteln. In Ihrer Lohnsoftware erfolgt die Erstellungen der Jahresmeldungen 2023 regelmäßig mit der Abrechnung Januar 2024.
Der Mindestlohn steigt ab 1.1.2024 auf 12,41 Euro auch für Minijobber.
Die Sachbezugswerte werden jährlich angepasst. So auch 2024, es gelten neue (höhere) Sachbezugswerte.
Die Arbeitgeberbeiträge für Minijobber bleiben 2024 stabil, so dass nur der höhere Lohn für einen Beitragsanstieg sorgen dürfte.
Die Minijobgrenze steigt aufgrund der Mindestlohnanpassung zum 1.1.2024
Zum Jahresende steht in der Lohnabrechnung der Lohnsteuerjahresausgleich auf dem Programm – doch gilt das auch für Minijobber?