Einmalige Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht möglich
Ab 01.07.2026 besteht für Minijobber, die sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen haben, die Möglichkeit wieder zurück zur Rentenversicherungspflicht zu gehen. Sie können einmalig die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht aufheben lassen.


