Fristen beim Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht
Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht sorgt für ein höheres Netto bei Minijobbern. Für die Befreiung sind aber Fristen zu beachten.
Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht sorgt für ein höheres Netto bei Minijobbern. Für die Befreiung sind aber Fristen zu beachten.
Die Steuerberechnung bei Minijobs wird oft pauschal gehandhabt. Doch es gibt auch noch andere Möglichkeiten, die cleverer sind.
Nutzen Sie die aktuelle Checkliste zur Beurteilung von Minijobs und kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen.
Der Lohnachweis 2024 zur Berufsgenossenschaft ist bis 17.02.2025 zu übermitteln. In diesem sind die auch die Minijobber zu melden.
Für alle Beschäftigten ist für das Jahr 2024 auch eine Jahresmeldung zur Unfallversicherung bis spätestens 17.02.2025 mit dem Abgabegrund „92“ zu versenden.
Die Insolvenzgeldumlage wird 2025 erhöht, so dass sich die Lohnnebenkosten auch für Minijob-Arbeitgeber weiter erhöhen. Sie beträgt 0,15 % ab 01.01.2025.
Die Jahresmeldungen 2024 zur Sozialversicherung sind bis spätestens Mitte Februar 2025 zu versenden. Diese Besonderheiten gelten für Ihre Minijobber.
Für die Gebäudereinigung gilt ein Branchenmindestlohn. Dieser steigt zum 1.1.2025, so dass Gebäudereiniger mehr Bruttoentgelt haben.
Die Minijob-Zentrale senkt ab 01.01.2025 die U2-Umlagebeiträge um 0,02%.
Erzielt ein Minijobber monatlich schwankende Entgelte, kann es zu einem Überschreiten der Minijobgrenze führen. Ob dies Auswirkungen auf den Minijob-Status hat, hängt von einer Jahresbetrachtung ab. Hier lesen Sie wie der Fragestellung begegnen.