Arbeitgeberbeiträge für Minijobs steigen 2025
Die Arbeitgeberbelastung für Minijobarbeitgeber steigt 2025 leicht an. Grund ist vielfach die höhere Minijobgrenze ab 2025.
Die Arbeitgeberbelastung für Minijobarbeitgeber steigt 2025 leicht an. Grund ist vielfach die höhere Minijobgrenze ab 2025.
Einmalzahlungen sind auch für Minijobber möglich. Allerdings ist dabei auf ein paar Besonderheiten bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung und Beitragsberechnung zu achten.
Ab 01.01.2025 wird der allgemeine Mindestlohn in Deutschland erhöht. Der Mindestlohn 2025 liegt bei 12,82 Euro Bruttostundenlohn.
Entgeltumwandlungen können für Minijobber ein probates Mittel sein, trotz Verdienst oberhalb der Minijobgrenze als Minijobber beschäftigt zu sein.
Die Minijobgrenze 2025 erhöht sich auf 556 Euro monatlich. Die Erhöhung hängt unmittelbar mit der Anhebung des Mindestlohns ab 2025 zusammen.
Die Inflationsausgleichsprämie kann auch für Minijobber ein interessantes Entgeltextra sein. Sie kann 2024 noch bist zu 3.000 Euro steuerfrei und beitragsfrei ausgezahlt werden.
Eine Urlaubsabgeltung können auch Minijobber erhalten. Doch welche Auswirkungen hat die Urlaubsabgeltung auf die Minijob-Beurteilung und die Sozialversicherungsbeiträge?
Auch für Ihre Minijobber müssen Sie die Krankenkasse kennen und in der Lohnsoftware hinterlegen. Denn nur dann können Sie die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch abfragen.
Erhöht sich das Entgelt oder die Anzahl der Arbeitsstunden, so überschreiten Minijobber die Minijobgrenze und wechseln in einen versicherungspflichtigen Midijob. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die DEÜV-Meldungen.
Die Arbeitszeiten sind auch für Ihre kurzfristigen Aushilfen arbeitstäglich aufzuzeichnen. Dabei sind tatsächlicher Beginn, Ende und die Dauer zu dokumentieren.