Mindestlohn steigt 2026
Der Mindestlohn steigt nach einem Beschluss der Mindestlohnkommission ab 2026 und erneut ab 2027. Damit gelten für diese beiden Jahre auch neue Minijobgrenzen für Ihre Minijobber.
Der Mindestlohn steigt nach einem Beschluss der Mindestlohnkommission ab 2026 und erneut ab 2027. Damit gelten für diese beiden Jahre auch neue Minijobgrenzen für Ihre Minijobber.
Auch für kurzfristig beschäftigte Aushilfen im Betrieb sind Lohnsteuern zu entrichten. Hier lohnt jedoch ein genauere Betrachtung, da neben der individuellen Besteuerung auch eine Pauschalierung möglich ist – diese kann aber oft teuer sein.
Jugendliche im Minijob oder als Schüleraushilfe in den Ferien, das ist in vielen Betrieben üblich. Es gilt dabei aber auch einen Blick in das Jugendarbeitsschutzgesetz zu werfen. denn darunter fallen viele Schüler im Minijob oder Ferienjob.
Im Sommer wollen viele Schüler und Studenten die Ferienzeit zum Geldverdienen nutzen. Sie suchen sich einen Ferienjob. Im Lohnbüro gilt es bei der Beschäftigung von kurzfristigen Aushilfen auf einige wichtige Dinge zu achten. Denn nur dann gilt die volle Sozialabgabenfreiheit.
Die Aufzeichnung der Arbeitszeiten ist für Minijobber ein echtes Muss. Denn ohne vorhandene Arbeitszeitaufzeichnungen, drohen hohe Strafen für den Betrieb.
Auch Minijobber erhalten Feiertagslohn, wenn durch einen Feiertag keine Arbeitsleistung erbracht werden kann.
Für die geleistete Arbeit an den Osterfeiertagen können auch Minijobber steuerfreie Feiertagszuschläge erhalten. Hier sind jedoch einige Dinge zu beachten.
Die Kurzfristigkeitsgrenzen entscheiden darüber, ob Sozialabgaben anfallen oder nicht. Daher kommt der versicherungsrechtlichen Einordnung eine immense Bedeutung zu.
Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht sorgt für ein höheres Netto bei Minijobbern. Für die Befreiung sind aber Fristen zu beachten.
Die Steuerberechnung bei Minijobs wird oft pauschal gehandhabt. Doch es gibt auch noch andere Möglichkeiten, die cleverer sind.