Entgeltextras für Minijobber

Entgeltextras für Minijobber

Entgeltextras für Minijob

Viele Betriebe fragen nach Entgeltextras für Minijobber. Also konkret geht diese Fragestellung im Grunde immer in die Richtung, wie der Betrieb gefahrlos Entgeltextras für Minijobber zahlen kann. Natürlich ohne dabei die Grenze zu überschreiten. Welche Möglichkeiten gibt es für Entgeltextras für Minijobber, die keine Gefahr für die Minijobgrenze sind?

Es gibt einige Möglichkeiten die Minijobgrenze zu überschreiten, ohne dass der Status als Minijobber gefährdet wird. Drei Möglichkeiten stelle ich Ihnen in diesem Artikel vor.

Entgeltextras für Minijobber – Minijobgrenze überschritten?

Zunächst möchte ich aber mit einer weitverbreiteten Annahme über die Minijobgrenze beginnen. Die Minijobgrenze liegt bei 450 € monatlich. Genauer gesagt, dass regelmäßige Entgelt darf nicht mehr als 450 € im Monat betragen.

Mit regelmäßigem Entgelt ist dabei das regelmäßig vereinbarte Entgelt des Minijobbers gemeint, welches er „voraussichtlich“ in den kommenden 12 Monaten verdienen wird. Es handelt sich dabei also im Grunde um eine Schätzung des Durchschnittsentgelts für die kommenden 12 Monate.

Anmerkung: Bei befristeten Minijobs, die keine 12 Monate andauern, ist der Zeitraum natürlich entsprechend kürzer anzusetzen.

Das bedeutet für Sie in der Lohnabrechnung: Liegt das durchschnittliche Entgelt eines Minijobbers nicht über 450 € im Monat, ist ein Überschreiten, beispielsweise durch auftragsbedingte Mehrarbeit in dem einen oder anderen Monat kein Problem.

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Beispiel:

Ein Minijobber verdient monatlich bei 40 Arbeitsstunden 400 € im Minijob. Im Oktober kommt es aufgrund eines größeren Auftrags zu Mehrarbeit. Im Oktober hat der Minijobber nicht 40 Stunden, sondern 52 Stunden (= 520 €) gearbeitet. Ab November arbeitet er wieder (wie vorher auch) 40 Stunden monatlich.

Trotz der Überschreitung im Oktober ist der Minijobstatus nicht in Gefahr. Denn hier kam es ausnahmsweise zu einer Überschreitung der Minijobgrenze. Es liegt also keine dauerhafte Überschreitung vor.

 

Minijobgrenze überschreiten ist zulässig

Kommt es also durch „plötzlich“ eintretende Umstände zu Mehrarbeit und damit zu einem Überschreiten der Minijobgrenze, so ist dies möglich und führt nicht zum Verlust des Minijobberstatus.

Allerdings muss hier etwas genauer hingesehen werden. Denn ein unvorhersehbares Überschreiten der Minijobgrenze ist (laut Sozialversicherungsträgern) nur maximal dreimal jährlich unschädlich. Zählen Sie hier also genau mit, wenn ein Minijobber die Minijobgrenze aufgrund einer Krankheitsvertretung oder unvorhersehbarer Mehrarbeit überschreitet.

Entgeltextras für Minijobber: SFN-Zuschläge

Nun aber zu Entgeltextras für Minijobber. Eine gute Möglichkeit die 450-€-Grenze zu überschreiten, ohne den Minijob zu gefährden ist die Auszahlung von Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschlägen (SFN-Zuschläge). Hier handelt es sich nämlich um steuer- und beitragsfrei Zuschläge, die nicht auf das sozialversicherungspflichtige Entgelt angerechnet werden. Sie zählen also bei der Ermittlung des regelmäßigen Entgelts für die versicherungsrechtliche Beurteilung nicht dazu.

Entgeltextras für Minijobber: Fahrtkostenzuschüsse

Ein anderes beliebtes Entgeltextra für Minijobber ist die Zahlung von Fahrtkostenzuschüssen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Hier können Sie nämlich die zusätzlichen Fahrtkostenzuschüsse pauschal (mit 15 % Lohnsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) auch an Minijobber zahlen. Durch die Pauschalversteuerung besteht keine Beitragspflicht zur Sozialversicherung auf diese Fahrtkostenzuschüsse. Das bedeutet: Sie werden nicht auf die Minijobgrenze angerechnet.

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Entgeltextras für Minijobber: Tankgutscheine

Tankgutscheine können Sie auch an Ihre Minijobber ausgeben. Dabei schließen Sie als Betrieb mit einer einzelnen Tankstelle oder einem Mineralölkonzern (in blau oder rot) einen Vertrag. Die Konzerne haben hierzu bereits vorgefertigte Modelle, die Sie gut nutzen können.

Bei Tankgutscheinen darf der Minijobber monatlich bis zu einem Betrag von 44 € auf Arbeitgeberkosten frei tanken. Das schlägt sich nicht direkt als Barloherhöhung auf der Gehaltsabrechnung nieder, aber Ihre Minijobber oder Ihre Arbeitnehmer allgemein, werden Ihnen dieses Entgeltextra hoch anrechnen. Denn wer tankt nicht gern einmal im Monat auf anderer Kosten.

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3 Antworten

  1. […] Sie generell keine Feiertagszuschläge, zahlen Sie natürlich auch keine Feiertagszuschläge für […]

  2. Petra Poitz sagt:

    Darf ein Arbeitsloser mit 165€ Grenze einen Tankgutschein erhalten ? Wirkt sich der Betrag von 44€ auf der Gehaltsabrechnung als Erhöhung aus?

    • Marc Wehrstedt sagt:

      Guten Abend,
      ich gehe davon aus, dass der Tankgutschein unter die 44-Euro-Freigrenze fällt. Werbungskosten werden nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Leider kann ich in der fachlichen Weisung zur Anrechnung des Nebeneinkommens dazu nichts finden. Dieser Fall ist dort nicht dargestellt. Daher sollte hier eine Einzelfallprüfung durch die zuständige Arbeitsagentur erfolgen. Nehmen Sie das Ergebnis mit in die Lohnunterlagen.

      Ich würde mich freuen, wenn Sie mir von dem Ergebnis berichten würden.

      Viele Grüße
      Marc Wehrstedt

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