Das ist die Gleitzonenformel 2017 für Ihre Midijobber
Zum Jahreswechsel 2016/2017 haben sich wieder einige Rechenwerte und Beitragssätze in der Sozialversicherung und damit auch die Gleitzonenformel 2017 verändert. Das hat auch Auswirkungen auf Ihre Gleitzonen-Arbeitnehmer, die ein regelmäßiges Entgelt zwischen 450 € und 850 € im Monat verdienen. Hier änderte sich für 2017 der Gleitzonenfaktor „F“.
Die Gleitzonenformel wurde bereits im Jahr 2003 eingeführt. Seitdem gilt eine besondere Beitragsberechnung für Arbeitnehmer, die mit ihrem regelmäßigen Arbeitsentgelt im Monat knapp über der Minijobgrenze liegen. Derzeit liegt ein Arbeitnehmer mit einem regelmäßigen Monatsverdienst von 450,01 € bis 850 € im Monat in der Gleitzone. Es handelt sich dann um einen Gleitzonen-Arbeitnehmer oder auch Midijobber genannt.
Die besondere Beitragsberechnung für diese Personen erfolgt über eine besondere Berechnungsformel, der Gleitzonenformel. In dieser ist neben dem Entgelt auch stets der „Gleitzonenfaktor F“ enthalten.
Gleitzonenformel 2017 und der Gleitzonenfaktor – so wird er berechnet
Der Gleitzonenfaktor F setzt sich aus den (für das jeweilige Kalenderjahr) Beitragssätzen zur Sozialversicherung zusammen. Um den Gleitzonenfaktor zu erhalten wird der Wert 30 durch die Summe der Beitragssätze zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung geteilt.
Somit ergibt sich eine neue Gleitzonenformel 2017 für das kommende Jahr. Denn der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt ab 1.1.2017 um 0,2 % auf dann insgesamt 2,55 % – es hat sich somit die Summe der Sozialversicherungsbeitragssätze erhöht und der Gleitzonenfaktor vermindert sich.
Gleitzonenfaktor und neue Gleitzonenformel 2017
Im Jahr 2017 liegt die Summe der Beitragssätze zur Sozialversicherung bei 39,95 %. Das ergibt einen Gleitzonenfaktor 2017 von 0,7509 (= 30 : 39,95 %).
Daraus ergibt sich auch eine neue (vereinfachte) Formel für die Abrechnungen im Jahr 2017. Die Gleitzonenformel 2017 lautet (vereinfacht):
1,2802375 x Arbeitsentgelt – 238,201875
Beispiel:
Ein Midijobber verdient monatlich 600 €. Daraus ergibt sich für 2017 ein reduziertes beitragspflichtiges Entgelt von 529,94 €
Berechnung:
1,2802375 x 600 € – 238,201875 = 529,94 €
Übrigens: Für das Jahr 2016 betrug der Gleitzonenfaktor 0,7547.
Die Formel für mehrfachbeschäftigte Gleitzonenarbeitnehmer für 2017 finden Sie in diesem Artikel.
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Gleitzonenformel 2017: Beitragsberechnung in der Gleitzone
Die Beitragsberechnung der Gleitzonen-Arbeitnehmer erfolgt dann nach einem unveränderten Schema in drei Schritten.
Zuerst ist der Gesamtbeitrag je Sozialversicherungszweig auf die reduzierte beitragspflichtige Einnahme zu ermitteln (im Beispiel also von 529,94 €).
Unter Umständen sind noch der Zusatzbeitrag zu der Krankenkasse des Arbeitnehmers und gegebenenfalls der Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung zu berechnen. Diese beiden werden dann dem Arbeitnehmerbeitrag noch hinzugeschlagen.
Im nächsten Schritt wird dann der Arbeitgeberanteil berechnet. Dies erfolgt durch Berechnung des halben Beitragssatzes (Arbeitgeberanteil) je Sozialversicherungszweig mit dem tatsächlichen Arbeitsentgelt (hier 600 €).
Im letzten Schritt wird dann der Arbeitnehmeranteil ermittelt. Dies geschieht dadurch, dass der Gesamtbeitrag um den Arbeitgeberbeitrag reduziert wird.
Das ist neu im Jahr 2017
Viel geändert hat sich bei den Beitragssätzen nicht. Daher bleibt es bei den Gleitzonenarbeitnehmern im Grunde bei einer unveränderten Beitragsbelastung im Jahr 2017.
Es ist zwar der Pflegeversicherungsbeitragssatz um 0,2 % gestiegen, doch wenn Sie sich die Berechnung einmal genau ansehen, dann reden wir hier über relativ geringe Beitragsmehrbelastungen für den Arbeitnehmer. Das sind nämlich tatsächlich weit weniger als 1 €.
Für Sie im Lohnbüro gilt es zum Jahreswechsel darauf zu achten rechtzeitig das Softwareupdate für Ihre Lohnsoftware einzuspielen und zu prüfen, welche Arbeitnehmer eventuell durch den gestiegenen Mindestlohn aus dem Minijob herausfallen und künftig als Midijobber abzurechnen sind. Lesen Sie dazu bitte auch meinen Artikel zu den Auswirkungen des Mindestlohns auf Minijobs.
Fragen und Anregungen
Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, freue ich mich auf einen Kommentar von Ihnen. Ich werde mich dann gern dazu äußern und Ihre Fragen beantworten.
Lesen Sie bitte auch meinen Artikel zu den Sozialversicherungsmeldungen beim Wechsel vom Minijob in die Gleitzone.
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9 Antworten
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[…] beizubehalten oder um die Auswirkungen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung (in der Gleitzone) […]
[…] Allerdings sind bei einem leichten Überschreiten der Minijobgrenze die Bruttoentgelte oft noch im Gleitzonenbereich und somit sind die Sozialabgaben nicht ganz so […]
[…] verborgen sein. Denn für einen Minijobber betragen die Lohnebenkosten rund 30 % wogegen ein Gleitzonen-Arbeitnehmer und andere versicherungspflichtige Beschäftigungen nur mit rund 20 % Lohnnebenkosten zu Buche […]
[…] müssen Sie ihn ab 2017 als versicherungspflichtigen Arbeitnehmer – in aller Regel in der Gleitzone – […]
[…] und es kommt zu einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Dieses liegt oftmals im Gleitzonenbereich. Neben den neuen beitragsrechtlichen Besonderheiten, sind aber auch die Umstellungen in der […]
[…] Sie bitte auch meinen Artikel zur Gleitzonenformel 2017. Hier geht es jedoch lediglich um die Gleitzonenberechnung bei einem […]
[…] muss zunächst die beitragspflichtige Einnahme berechnet werden. Hierfür ist die aktuell gültige Gleitzonenformel 2017 zu […]
[…] und keine eigene Krankenversicherung (mehr) haben, kann der Krankenversicherungsschutz durch die Gleitzone eine gute Möglichkeit sein, um in den Genuss der gesetzlichen Krankenversicherung zu […]